Gelsenkirchen. . Gelsenkirchener Polizei und die Gewerkschaft GdP begrüßen den Modellversuch. Beamte zeichnen Bild und Ton auf. Ziel ist, Übergriffe einzudämmen.
- Nach der Änderung des Polizeigesetzes werden die kleinen Bodycams nun an fünf Behörden erprobt
- Aufgezeichnet werden Bild und Ton, das Geschehen vor dem Polizisten ist auf einem Monitor sichtbar
- Die Daten werden – falls sie nicht Beweismittel in einem Strafverfahren sind, nach 14 Tagen gelöscht
Gewalt gegen Polizisten im Einsatz ist in Gelsenkirchen keine Seltenheit. Entsprechend positiv fallen die Reaktionen aus, nachdem Bodycams für Polizisten jetzt in einem Modellversuch getestet werden sollen. Der Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grünen eine Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet.
Gespannte Erwartung auf das Testergebnis
„Die Polizei Gelsenkirchen begrüßt die Entscheidung. Wir sind gespannt, was der Versuch erbringt“, teilte das Gelsenkirchener Polizeipräsidium mit. Auch auf Seiten der Polizeigewerkschaft GdP stieß der Probelauf in fünf kleinen, mittleren sowie großen Behörden auf Zustimmung. „In jedem dm-Markt, an jeder Tankstelle gibt es seit langem Kameras – nur die Polizei hat keine“, sagte Jörg Klink, Vorsitzender der GdP Gelsenkirchen. Gerade die Gewerkschaft hatte stark darauf gedrängt, mehr für den Schutz der Beamten zu tun. Klink bedauerte zudem, dass Gelsenkirchen nicht zu den ausgewählten Städten gehört – augenscheinlich sieht er hier genügend Einsatzpotenzial.
Klink findet es nur konsequent, dass solche Systeme zur Abschreckung und Beweissicherung zum Einsatz kommen, schließlich sei das bei der Bundespolizei bereits gang und gäbe. „Es ist ja kaum nachzuvollziehen, warum Beamte der Bundespolizei, etwa an Bahnhöfen, über solche Hilfsmittel verfügen, die Kollegen der Landespolizei ein paar Meter weiter aber nicht.“
200 Bodycams für Streifenteams in fünf Behörden
Die fünf Pilotbehörden sind die Polizeipräsidien Köln, Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal und der Landrat Siegen-Wittgenstein. In diesen Behörden werden Streifenteams mit insgesamt 200 Bodycams ausgestattet, um im Alltag herauszufinden, ob diese wirklich die Übergriffe auf Beamte reduzieren können. Kosten: 300 000 Euro.
Anders als in anderen Bundesländern geht der Modellversuch in NRW unter wissenschaftlicher Begleitung viel weiter: Es gibt neben der Bild- auch eine Tonaufzeichnung, dazu sind die Testsysteme mit einem Monitor ausgestattet, auf dem das Geschehen (vom Gegenüber) zu sehen ist. Außerdem „kommen diese Bodycams auch bei Einsätzen in geschlossenen Räumen zum Einsatz“, erklärte Wolfgang Beus, Sprecher der Innenministeriums NRW. Denkbar also bei einer nächtlichen Ruhestörung in einer Wohnung oder Fällen von häuslicher Gewalt.
Daten werden nach 14 Tagen wieder gelöscht
Zweifel in puncto Datenschutz, die beispielsweise die Grünen im Land und Datenschützer noch anfangs der seit langem währenden Diskussion um Bodycams geäußert hatten, scheinen mit der Änderung des Polizeigesetzes nun ausgeräumt. Laut Innenministerium werden die Aufzeichnungen – sofern nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren benötigt – „nach 14 Tagen gelöscht“.
So froh die GdP über die Bodycams ist, so empört ist sie über die implementierte Kennzeichnungspflicht für Polizisten im neuen Polizeigesetz. Klink: „Die Kollegen waren und sind jederzeit identifizierbar bei Einsätzen, die Kennzeichnungspflicht stellt Beamte nun unter Generalverdacht.“