33-Jähriger beruft sich vor dem Schwurgericht auf Erinnerungslücken. Opfer und Angeklagter zur Tatzeit stark betrunken
Die Frau, um die es ging, verweigert die Aussage. Sie will jetzt mit dem Angeklagten verlobt sein. Das gibt ihr das Recht, vor Gericht zu schweigen. Kurz nach der Tat am 6. Dezember 2006 hatte die 45-Jährige es noch verneint, mit dem 33 Jahre alten Angeklagten aus Horst verlobt zu sein. Offenbar haben sich ihre Gefühle für ihn seit der blutigen Tat geändert.
Wegen Totschlags muss sich ihr Verlobter seit Montag vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Im Streit soll er seinen Nebenbuhler getötet haben, indem er mit einem Küchenmesser vierzehnmal in den Rücken seines am Boden liegenden Opfers stach.
Seit dem Jahr 2000 will er mit der 45-Jährigen zusammen sein. Kennengelernt hatte er die Frau als Nachbarin in Horst. Anfang 2005 erwuchs ein Kind aus dieser Beziehung. Als die Frau im November 2006 nach Gladbeck zog, behielt er seine Horster Wohnung zwar noch, hielt sich aber oft bei ihr in Gladbeck auf. Allein war das Paar nicht. Zu Besuch kam auch häufig ein früherer Freund der Frau, mit dem sie eine 16-Jährige Tochter hat. Dem Gelsenkirchener passte das nicht: "Der Typ war immer da", sagte er mal bei einer Vernehmung. Alkohol und Medikamente gehören zu den Problemen des Angeklagten. Auch zu denen des Opfers: Jeder von ihnen hatte zur Tatzeit rund zwei Promille Alkohol im Blut.
Gemeinsam hatten die beiden Männer am Nikolaustag Fernsehen geguckt: Pornofilme, aber auch Tierfilme. Die Freundin lag nebenan. Am frühen Morgen soll der Angeklagte laut Anklage zu ihr gegangen sein und Sex gefordert haben. Als sie es ablehnte, habe er es trotzdem durchsetzen wollen. Wasser soll er über die Frau geschüttet und sie als "Schlampe" beleidigt haben. In diesem Moment soll sich der andere Mann eingemischt und den 33-Jährigen zu Boden gebracht haben. Laut Anklage ließ dieser sich die Attacke nicht gefallen, holte ein Messer aus der Küche und stach zu. In einer Erklärung, die sein Verteidiger Thomas Wings vorliest, räumt der Angeklagte die Tat pauschal ein: "Falls ich schuld bin, wenn auch aus Notwehr, tut es mir ehrlich leid." Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. -ette