Karte auf Internetseite verletzte Urheberrecht

Rund 520 Euro musste der Junge Chor Beckhausen an einen Stadtplandienst zahlen. Auf seiner Internetseite hatte der Chor den Ausschnitt einer Straßenkarte des Anbieters verwendet, um den Weg zum Proberaum zu erklären. Das Problem: Die Verwendung des Ausschnitts verletzt das Urheberrecht des Kartenanbieters.

"Der Schaden durch illegale Nutzung geht in die Millionen", sagt Hans Biermann, Alleinvorstand der Berliner Euro-Cities AG, die die Seite www.stadtplandienst.de betreibt. Chorleiter Wolfgang Wilger kann nachvollziehen, dass die Firma gegen die illegale Nutzung vorgehe. Er fordert aber eine Verhältnismäßigkeit der Strafe. Denn die 220 Euro Anwaltskosten und 300 Euro für die Karte reißen ein tiefes Loch in die Chorkasse. Ein Mitglied zahlt im Jahr 15 Euro und viele der Auftritte sind Benefizkonzerte.

Dieses Argument will Hans Biermann, ein gebürtiger Gelsenkirchener, nicht gelten lassen. "Wenn man die Sache vor Gericht gebracht hätte, dann wäre es teurer gewesen." Und in der Musikbranche kosteten Urheberrechtsverletzungen beispielsweise mehr. Zudem bestehe für nicht kommerzielle Einrichtungen die Möglichkeit, einen kostenlosen Link zum Stadtplandienst zu erstellen. Die 300 E Schadenersatz entsprächen den Kosten für eine vierjährige Nutzungslizenz. Eine illegale Nutzung könne so im Nachhinein in eine legale umgewandelt werden. Aus Angst, später die Kündigung zu vergessen, entschied sich Chorleiter Wilger dagegen.

"Wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, dass wir uns falsch verhalten", sagt Chormitglied Bernd Samplatzki, der sich, um die Homepage kümmert, "jetzt sehen wir den Fehler ein und es tut uns leid." Allerdings hätte er sich gewünscht, dass der Betreiber anders regiert hätte. "Man hätte uns Bescheid sagen können ohne direkt einen Anwalt einzuschalten." Doch allein f?ür das Auffinden müsse er eine Firma bezahlen, sagt Biermann. Seine Botschaft ist eindeutig: "Die Leute sollen das Klauen lassen. Wenn ich sage: Schwamm drüber, dann hört das nie auf."