Schlappe der Stadt bei der vom Rat beschlossenen Schließung der katholischen Grundschule Erdbrüggenstraße in Bismarck. Das Stadtparlament muss erneut entscheiden und zugleich wird der Elternwille über eine informelle Anmeldung neu abgefragt.

Schlappe der Stadt vor Gericht in Sachen Schließung von konfessionellen Grundschulen: Nach einer Klage eines Elternpaares muss der Rat nochmals über die Schließung der katholischen Grundschulen an der Erdbrüggenstraße in Bismarck beraten und entscheiden. Dafür wird zugleich kommende Woche mit einem informellen, aber schriftlichen Anmeldeverfahren das Interesse von Eltern ermittelt, ihre Kinder an der katholischen Grundschule für das nächste Schuljahr anzumelden.

Seit dem letzten Jahr und den Beschlüssen des Schulentwicklungsplanes hat sich die Grundschullandschaft in Gelsenkirchen geändert. Zahlreiche konfessionelle Schulen wurden geschlossen, zusammengelegt, laufen aus oder werden zu städtischen Gemeinschaftsgrundschulen verbunden. Dies unter viel Kritik betroffener Eltern und namentlich der katholischen Kirche. Beschlossen wurde dabei auch, dass die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße ausläuft. Dort werden zurzeit nach einem zweimaligen Anmeldestopp nur noch die letzten 3. und 4. Klassen unterrichtet. Danach ist Schluss.

Eltern hatten geklagt

Gegen die Schließung hatte stellvertretend für andere Eltern das Ehepaar Iserloh geklagt. In erster Instanz unterlag man mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Schließung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wendete sich das Blatt. Dabei ging es weniger um die inhaltliche oder schulpolitische Frage „Bekenntnisschule ja oder nein”, sondern um Formfragen. Und hier gab es vom Richter schlechte Noten für die Stadt.

Der Ratsbeschluss zur Schließung der Grundschule sei „schulplanerisch fehlerhaft”. Weil er ohne eine Prüfung einer Teilstandortmöglichkeit erfolgte. Etwa dass die Erdbrüggenstraße als Dependance-Schule der im Süden verbliebenen katholischen Grundschule an der Fürstinnenstraße (jetzt Don-Bosco-Grundschule) in der Feldmark weitergeführt wird.

Stadt sieht nur Formfehler

Aus Sicht des Schulderzernenten Manfred Beck geht es nun lediglich um die Behebung des „Abwägungsmangels des Rates”. Mit dem vereinbarten Kompromiss eines neuerlichen Rats-Beschlusses und der Vorab-Befragung der Eltern sei ein „Chaos” verhindert worden. Denn der Richter hatte laut Beck gar die Aufhebung der Schließung erwogen. „Ein normales Anmeldeverfahren wäre absurd gewesen”, so Beck, wenn es dann bei der Schließung der Schule bleiben würde. Mit der halboffiziellen Anmeldung könne nun ein möglicher Bedarf ermittelt werden. Im Dezember will Beck dem Rat den unveränderten Schließungsbeschluss wieder vorlegen.

Berthold Iserloh, der seinen jüngsten Sohn nach dem Schul-Aus an der Fürstinnenstraße angemeldet hatte und mit anderen Eltern einen Fahrdienst quer durch die Stadt organisiert hat, spricht von einem „fairen Urteil”. Der Richter habe offenbar den Bedarf des konfessionellen Schulangebotes gesehen. Der Stadt wirft er „Verzögerungstaktik” vor: Mit einem neuen Ratsbeschluss komme „der Rat endlich an die Informationen, die die Stadt ihm bislang vorenthalten hat”.

Nicht verwunderlich, dass Eltern nun für die Anmeldetermine (siehe Kasten) die Trommel rühren. Unterdessen hat die Stadt alle Eltern mit Kindern, die im Schuljahr 2010/11 eingeschult werden, angeschrieben und auf die Interessensabfrage in der Erdbrüggenstraße hingewiesen. Sollte die Schulschließung aufgehoben werden, werde aus der informellen Interessensabfrage ein verbindliche Anmeldung. Zugleich müssen die Eltern ihre künftigen Erstklässler aber auch an einer anderen Grundschule anmelden.

Die Termine:

Eltern, die ihre Kinder an der Erdbrüggenstraße zur Schule gehen lassen würden, können dies an folgenden drei Tagen schriftlich kund tun: Mittwoch, 16. September, von 7.30 Uhr bis 14 Uhr, Donnerstag, 17. September, von 7.30 Uhr bis 14 Uhr und am Freitag, 18. September, von 14 Uhr bis 18 Uhr. Personalausweis/Pass der Eltern und eine Geburtsurkunde des Kindes sind mitzubringen. Ort: Büro der Schulleiterin, Raum 8, in der Katholischen Grundschule, Erdbrüggenstraße 50