Verwaltungsgericht wies Klage einer Muslima ab, ließ aber eine Berufung zu. Frau unterrichtet an der Gesamtschule Berger Feld

Vor anderthalb Jahren trat das neue Schulgesetz in Kraft, und darin heißt es: Lehrerinnen dürfen in der Schule kein Kopftuch tragen. Eine Lehrerin der Gesamtschule Berger Feld will das nicht hinnehmen. Sie unterrichtet weiter mit Kopftuch und rief das Gericht an. Dort musste die 37-jährige Klägerin gestern eine Niederlage einstecken. Das letzte Wort ist damit freilich noch immer nicht gesprochen.

Ihr Kopftuch sei "kein verfassungsfeindliches Symbol", sondern Ausdruck ihrer "individuellen Glaubensfreiheit", meint die Englisch- und Französisch-Lehrerin, die mit schwarzer Lederjacke und braunem Kopftuch vor dem Verwaltungsgericht erschien. Und: Sie stehe zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, betonte die Muslima, und verhalte sich in politischen wie religiösen Fragen neutral - was sie stets bewiesen habe. Nicht zuletzt: Wenn Bekleidung mit religiösem Bezug verboten ist, so das Argument der Oberhausenerin, dann müssten auch Ordenstracht und Kippa aus den Schulen verbannt werden.

Letzteres sieht Richter Fessler, Präsident des Verwaltungsgerichtes, ähnlich und verwies auf ein Urteil aus Düsseldorf. Allein: Mit Tracht oder Kippa stehe im Regierungsbezirk Münster kein Lehrer vor der Klasse, berichtete Oberregierungsrat Knebelkamp, der die Bezirksregierung vertrat. Sollte es eines Tages so weit sein, gelte es durchaus, auch diese Fälle zu überprüfen, stellte er klar.

Tracht oder Kippa hin oder her: Auch das Kopftuch bleibt tabu in der Schule, weil es, so die Politik, der staatlichen Neutralität in Glaubensfragen widerspricht. Verwaltungsgerichtspräsident Fessler, der die Klage abwies, ließ eine Berufung zu. Der Fall könnte also demnächst vor dem Oberverwaltungsgericht landen.

Somit bleibt vorerst alles beim Alten: Die Gesamtschullehrerin unterrichtet bis zur Entscheidung in der letzten Instanz weiter mit Kopftuch. Dass sie dadurch Einschränkungen hinnehmen muss, auch im Geldbeutel, blieb nicht unerwähnt. Da sie die Weisung aus Münster, das Kopftuch abzulegen, ignorierte, wurde die 37-Jährige nicht zur Studienrätin befördert und bezieht weiterhin den niedrigeren Beamtensold A 12. Und: Auch an einer Klassenfahrt nach Frankreich konnte sie nicht teilnehmen, gilt doch dort - ein Kopftuchverbot.