Die Stadt will ihre Satzungsgebühr für den Schlachthof senken, um den Gelsenkirchener Betrieb konkurrenzfähig zu halten. Jedes Tier wird kontrolliert
Schwein gehabt: Der Schlachthof in Heßler hat sich nach der Insolvenz in 2006 berappelt. Auf über 700 000 ist die Zahl der Schlachtungen wieder angestiegen. Als "wirtschaftsfördernde Maßnahme" will die Stadt nun ihrerseits die Gebühr pro Schlachtung senken, um den Betrieb konkurrenzfähig zu halten.
Fleischversorgung Gelsenkirchen (FVG) heißt die Schlachthof-Firma nunmehr. Mittelständische Unternehmen sind als Investoren und Teilhaber nach der Insolvenz eingestiegen, kleinere Zerlege- und Schlachtbetriebe aus der Region, darunter auch die Gelsenkirchener Fleisch-Einkaufs-Genossenschaft. Die Geschicke vor Ort leitet als Geschäftsführer weiterhin Reinhard Hoffmann.
Und der hat der Stadt offenbar "nachvollziehbar dargestellt", so die Beschlussvorlage für den Hauptausschuss am kommenden Donnerstag, dass die tierärztliche Schlacht- und Fleischuntersuchungsgebühr runter muss. 1,22 Euro beträgt laut städtischer Satzung bislang bei 1,1 Millionen Schlachtungen im Jahr, deutlich mehr (1,73 Euro) bei unter 500 000. Als europaweite Mindestgebühr gilt aber ein Euro.
Und auf eben diesen Betrag pro Tier soll die Fleischbeschau der knapp 40 Mitarbeiter des Veterinäramtes, die in dem Schlachthof ihren festen Arbeitsplatz haben, gesenkt werden. Auch weil, so die zuständige Gesundheitsdezernentin Henriette Reker, Schlachthöfe im Umkreis ebenfalls nur einen Euro zu zahlen hätten.
Der dauerhafte Bestand des Schlachthofes im harten Wettbewerb könne nur mit hohen Schlachtzahlen und Aufträgen gesichert werden, heißt es in der Vorlage zur Satzungsänderung. Die erreiche die FVG aber nur, wenn sie konkurrenzfähige Preise anbiete. Steigt die Schlachtzahl auf eine Million und mehr, wären die Gebühreneinnahmen auch wieder kostendeckend, glaubt die Stadt.
Zugleich verweist sie auf Sicherung der 250 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt (auch beim Veterinärmat) am Schlachthof hängen. Letztlich überzeugen soll die Politik, dass bei ausbleibender Satzungsänderung "die Gefahr bestünde, dass der gesamte Betrieb stillgelegt würde und ein massiver Werteverfall des Geländes erfolgt".