24-Jähriger wegen Missbrauchs einer Zwölfjährigen verurteilt. Bewährung mit strengen Auflagen

24 Jahre alt ist der Angeklagte. Aber Richter Staake, Vorsitzender der Essener Jugendstrafkammer, spricht bewusst von einem Jugendlichen, als er das Urteil gegen den Gelsenkirchener verkündet. Auf zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes lautet es. Mit strengen Bewährungsauflagen will die Kammer ihn auf den richtigen Weg bringen.

Mit der Schwester seines Freundes hatte der Gelsenkirchener geschlafen. Ein Liebesverhältnis, ohne Zwang. Aber das Mädchen war zu Beginn der Beziehung im September 2007 erst zwölf Jahre alt und geistig nicht auf dem Stand Gleichaltriger. "Ihnen als Erwachsener musste klar sein, dass das nicht geht", betonte Richter Staake im Urteil.

Durch seinen Freund war er in die Familie hinein gekommen. Anfangs ging die Initiative von ihm aus. Später schwärmte wohl das Mädchen für den Älteren. Über das Internet hielten sie Kontakt, hintergingen die Mutter. "Das war übel", meinte Staake.

Im Gegensatz zu Staatsanwältin Gothe, die dreieinhalb Jahre Haft forderte, sah das Gericht strafmildernd einen minder schweren Fall. Dafür sorgte vor allem das Geständnis des Angeklagten. Zu den Bewährungsauflagen gehören vier Jahre lang regelmäßig Arbeit und die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer. Staake warnte davor, den Auflagen nicht nachzukommen: "Sie sollten sich keine Illusionen über den Strafvollzug für Erwachsene machen." -ette