Luftreinhalteplan tritt am Montag in Kraft

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet "Teilplan Ruhrgebiet Nord" tritt am Montag in Kraft. Die Bezirksregierung hat den 240 Seiten starken Plan im Einvernehmen mit den Städten, darunter Gelsenkirchen, sowie in Zusammenarbeit mit dem Land und weiteren Institutionen erarbeitet.

Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass festgelegte Immissionswerte nicht eingehalten werden, müssen nun Luftreinhaltepläne zum Schutz der Bürger aufgestellt werden, berichtet Münster. Demnach ist jedes Land seit 2005 verpflichtet, bei Grenzwertüberschreitungen Luftschadstoffe in Wohngebieten abzustellen. Sollte dieses Ziel 2011 nicht erreicht werden, drohen Strafen. Daneben kann nun jeder Bürger bei überhöhter Feinstaub-Belastung seine Rechte zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes einzufordern.

Der Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, der zulässige Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei Stickstoffdioxid in der Luft ist für das Jahr 2010 ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.

Der Luftreinhalteplan für das nördliche Ruhrgebiet soll Luftverunreinigungen dauerhaft mindern. Dazu gehören auch Umweltzonen, unter anderem in Gelsenkirchen, die bekanntlich am 1. Oktober in Kraft treten. Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen dort nicht fahren. Vor Ort gehört der Bereich südlich der A 42 bis zur südlichen Stadtgrenze zur Umweltzone, die nördlichen Autobahnauf- und -abfahrten Gelsenkirchen-Mitte, Schalke und Heßler sind dabei ausgenommen. Eine weitere Umweltzone entsteht in Erle um den Bereich der Cranger Straße.

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