Vor dem Amtsgericht muss sich ein 42-Jähriger verantworten, der mehrere Mädchen belästigt haben soll.Eines soll er gar festgehalten und getreten haben
"Ich hatte Angst, von der Schule nach Hause zu gehen, weil da der Mann war!" Die 13-Jährige wird die nächsten Tage von ihrem Vater zur Schule gebracht und auch zurück geht das Mädchen nicht allein. Heute, Monate später, hat sie keine Angst mehr, wie sie vor Amtsrichter Steinbrinck erklärt. Sie wohnt jetzt in Herne, geht dort zur Schule. Und das ist von Schalke weit weg.
Damals war die Situation vor der Antoniusschule aber nicht nur für die Kleine schwierig. Dort sollte nämlich ein Mann mehrere Kinder an ganz unterschiedlichen Tagen belästigen, indem er ihnen obszöne und sexuell eindeutige Angebote machte. In einem Fall soll er das entsprechende Kind sogar festgehalten und getreten haben, als das ihm forsch entgegnete, es wolle nicht mit ihm reden, er solle es in Ruhe lassen.
Der Mann, so zeigte sich später, wohnte in unmittelbarer Nähe der Schule. Jetzt ist er vor Amtsrichter Steinbrinck wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage), Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Hier widerspricht er aber den Vorwürfen, so will er sich nie den Mädchen genähert haben, sie hätten ihn allerdings immer wieder geärgert. Sein Weg zur Moschee habe ihn allerdings immer an der Schule vorbei geführt.
Die Kinder hatten sich im Januar gleich ihrer Klassenlehrerin anvertraut. Und auch den Eltern. Was genau richtig gewesen sei, lobte Richter Steinbrinck die Reaktion der 13-Jährigen.
Die Schülerin traute sich, vor Gericht nicht richtig, das damals Gehörte wörtlich wieder zu geben. Man sage doch so ein Wort nicht, das mit f... anfange.
Das Gericht kam gestern zu keiner Entscheidung - da das Mädchen fehlte, das angeblich von dem angeklagten 42-Jährigen am Arm gepackt und getreten worden sein will. Es sei zur Zeit mit seiner Familie, Schaustellern, unterwegs.
Auseinandersetzen muss sich das Gericht aber auch mit einer höchstrichterlichen Entscheidung des BGH, wonach allein eine solche sexuelle Ansprache strafrechtlich keine Beleidigung darstellt. Der Gesetzgeber läßt die Kinder nebst Eltern bei derartigen "nur" verbalen Vorfällen im Regen stehen. Eine solche Belästigung ist noch keine Straftat, wie Steinbrinck feststellte. Auch wenn die Mädchen dadurch massiv verängstigt wurden. Allerdings sehe das Ganze beim Festhalten nach einer solchen sexuellen "Anmache" und einem Tritt anders aus. (cgr)