Gelsenkirchen. . Ab 7. Dezember muss sich der Gelsenkirchener Yussuf T. vor der Jugendkammer in Essen verantworten. Die Anklage: Versuchter Mord
Der Prozess gegen drei Jugendliche wegen des Anschlags auf das Gebetshaus der Sikh-Gemeinde in Essen beginnt am 7. Dezember vor der Jugendkammer Essen. 21 Fortsetzungstermine sind vorgesehen. Einer der Angeklagten ist der Gelsenkirchener Yussuf T.
Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter aus Essen am 16. April 2016 einen mit Sprengstoff gefüllten Feuerlöscher am Eingang des Gebetshauses gezündet zu haben. Neben dem Sachschaden gab es auch Verletzte. Die Anklage stuft diese Tat als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Herbeiführen einer Explosion und gemeinschädlicher Sachbeschädigung ein.
Yussuf T. wird zudem vorgeworfen, am 18. November 2015 auf dem Hof seiner Schule mit dem Besitz von Waffen geprahlt und seinen Mitschülern verkündet zu haben, diese würden bald sterben. Yussuf T. hatte sich selbst gestellt; er sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Verhandlung in Essen läuft wegen des jugendlichen Alters der drei Angeklagten – Yussuf T. ist dann 17 Jahre – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.