Die Vorschriften für die Krankenhäuser haben sich verändert.
1978 gab es das Landesgesetz mit einer Bauverordnung für die Krankenhäuser. 1995 dann die technische Prüfverordnung, und seit 2009 ist die Sonderbauordnung für Versammlungsstätten, zum Beispiel für Großbühnen, Krankenhäuser und Garagen maßgebend. Abgestimmt werden die Sicherheitskonzepte mit Feuerwehr und Gutachtern.