Gelsenkirchen. Die Initiative An-GE-kommen, Kreishandwerkerschaft und der Integration Point informierten Betriebe über Möglichkeiten, Flüchtlinge als Praktikanten einzusetzen.
Die Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit gehört zu den selbst gesteckten Zielen der im September gegründeten Initiative An-GE-kommen. Auch beim Thema Beschäftigung setzt die Gruppe um Sprecher Jan Dworatzek ausdrücklich auf Nachhaltigkeit statt auf kurzfristige Leuchtturmprojekte.
„Wir haben nichts davon, wenn wir ein großes Fest mit Flüchtlingen feiern, auseinander gehen – und das war’s“, unterstreicht Dworatzek beim ersten Treffen von Betrieben und Vertretern des Integration Points im Casino der Kreishandwerkerschaft das Anliegen. In diesem Sinne wollen die Akteure geflüchtete Menschen quasi an die Hand nehmen, ihnen – je nach Vorkenntnis – dreimonatige Praktikumsstellen vermitteln, und so möglicherweise den Weg in eine anschließende Ausbildung oder bestenfalls einen Arbeitsplatz ebnen.
Sprache als Kernkompetenz für das Arbeitsleben
Die Resonanz auf die Einladungen, die Martina Nählen, stellvertretende Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, verschickt hatte, ist ein wenig bescheiden. 14 Betriebe zählt das Kooperations-Trio. Deren Vertreter allerdings sind interessiert und äußerst motiviert. „Ich möchte auch gerne etwas gegen Vorurteile gegenüber Flüchtlingen tun“, sagt etwa ein Vertreter der Elektrobranche. Der Inhaber eines Ladenbau-Unternehmens berichtet, er beschäftige inzwischen den zweiten Flüchtling als Praktikant. Der könne auch schon soviel Deutsch, dass kleine Unterhaltungen möglich seien.
Auch der kommissarische Leiter der Gesamtschule Berger Feld, Jochen Herrmann, brach – wie andere – beim Treffen eine Lanze gerade für junge Flüchtlinge, die er aus den IFÖ-Klassen kennt. „Diese Schüler sind hoch motiviert.“ Er, so Herrmann, würde es ausprobieren und jungen Leuten ein Praktikum geben. Auch der Mensa-Verein der Gesamtschule denke darüber nach.
(Lohn-)Kosten? Sandra Heinrich erklärt: „Ein dreimonatiges Praktikum fällt nicht unter das Mindestlohngesetzt.“ Heißt also: Für Arbeitgeber entstehen keine Kosten.