Gelsenkirchen. . Ostern brennen in Kirchen hundertfach Kerzen. Hohe Sicherheitsauflagen gelten im Gegensatz zu anderen Gebäuden für Gotteshäuser aber nicht. Auch nicht in Gelsenkirchen.

An Hochfesten strömen die Menschen in die Gotteshäuser, insbesondere an Ostern, dem Fest des Lichts. Hundertfach werden Kerzen entzündet, flackern Flammen zwischen den dicht an dicht zusammen stehenden und sitzenden Menschen. Wie sieht es da mit Brandschutz und Fluchtwegen aus, wo doch öffentliche Gebäude wie Schulen Millionensummen für die Nachrüstung verschlingen, um vorschriftsgemäß den strengen Standards zu genügen?

Es gelten andere Regelungen

Der Frage ist die WAZ nachgegangen, denn zuletzt hat man sich in Herne damit beschäftigt. Ein Baurechts-Experte und Anwalt sah Gefahr für Leib und Leben darin, dass für die Gotteshäuser spezielle Regelungen gelten, die Kirche von den Verschärfungen verschont ist.

In der Tat genießen Kirchen Sonderstatus. Sie sind zum einen Versammlungsräume, unterliegen jedoch nicht direkt der Versammlungsstättenverordnung, weil sie dem Gottesdienst gewidmet sind. Zum anderen zählen sie laut Landesbauverordnung zu den „großen Sonderbauten“, weil sie mehr als 200 Personen fassen können.

„Die Kirchen in Gelsenkirchen sind Bestandsbauten und genießen baurechtlichen Bestandsschutz“, erklärt dazu Stadtsprecher Martin Schulmann. Nachträgliche bau- und brandschutztechnische Anforderungen könnten somit nicht ohne Weiteres gestellt werden. Zudem verlange der Gesetzgeber in Kirchen nicht die wiederkehrende Prüfung der Bauaufsicht. „Daher sind Kirchen für den Brandschutz und die Einhaltung der Rettungswege eigenverantwortlich“, so Schulmann weiter. Er verwies zudem darauf, dass Experten der städtischen Bauordnung und der Feuerwehr bei Fragen den Kirchenvertretern gerne beratend zur Verfügung stünden.

Ähnlich dürfte die Situation bei Moscheen und Synagogen sein.

Begehungen von Kirchen alle vier bis fünf Jahre

Nach Angaben des evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid finden alle vier bis fünf Jahre Begehungen von Kirchen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit der Landeskirche statt. „Dabei wird auch der bauliche Brandschutz in den Blick genommen. Kindergärten werden jedes Jahr begutachtet“, sagt Christiane Otte, Sprecherin des Kirchenkreises. Außerdem werde darauf geachtet, dass bei Gottesdiensten und Veranstaltungen die Notausgänge frei gehalten werden und nicht verschlossen sind. In Kirchengebäuden, deren Nutzung verändert wurde oder wird, würden behördliche Auflagen umgesetzt, etwa in der Christuskirche am Trinenkamp, der Lukaskirche, der Pauluskirche in Resse und der Kreuzkirche in Schalke. „Des Weiteren wurden bereits in allen Kitas, im Kreiskirchenamt und der Jugendfreizeitstätte Gahlen Mitarbeitende zu Brandschutzhelfern sowie zu Ersthelfern geschult. Dies soll im nächsten Schritt auch in den Kirchengemeinden umgesetzt werden.“

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Auf katholischer Seite verweist das Bistum Essen auch auf Versammlungsstättenverordnung und Landesbauordnung und erklärt über ihren Sprecher Lothar Urban, „dass für den Brandschutz die Pfarreien in der Verantwortung stehen“. Gleichzeitig gebe man den Gemeinden mit, alle vorhandenen Portale, also Türen und damit Rettungswege, bei Gottesdiensten und Veranstaltungen offen zu halten. „Dort, wo Umstrukturierungen, also Kirchenzusammenlegungen, im Raum stehen“, so Urban weiter, „findet der Brandschutz Berücksichtigung.“ Des Weiteren auch bei Kirchenneubauten. Urban betonte auch, dass im Gegensatz zu früheren Zeiten, als Kirchgänger zu Ostern noch lange dünne Kerzen in Händen hielten oder mit einem kleinen Ständer auf der Lehne der Bänke abstellten, heute kleine flache Kerzen in Behältern verwendet würden. Zur Sicherheit. „Bislang ist noch nie etwas passiert.“