Gestellt hat sich der Täter der Bundespolizei am Düsseldorfer Hauptbahnhof im Laufe des Freitagnachmittags, dann hat er die Beamten an den blutigen Tatort zurück geführt. Es ist ein Hotel in Gelsenkirchen. Hier hat der 51-jährige Mann zuvor eine Frau aus Gelsenkirchen getötet. Sie war 56 Jahre alt.

War es Mord, Totschlag, vielleicht fahrlässige Tötung? Diese und weitere ungeklärte Fragen wollen die zuständige Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei am Montag beantworten. Denn selbst mehrere Tage nach Auffinden der Leiche bleiben viele Details des Verbrechens noch im Unklaren. Im Vordergrund dabei: das Motiv. War es etwa eine Beziehungstat, gab es einen handfesten Streit? Alles unbeantwortet.

Keine Zweifel, den Täter zu haben

Die Polizei jedenfalls hat keine Zweifel, dass der gebürtige Gelsenkirchener, der seinen Wohnsitz jetzt in Bremen hat, auch wirklich der Täter ist. „Er hat die Beamten zum Tatort geführt, hat den Hergang genau beschrieben. Das kann von daher nur Täterwissen sein“, sagte Polizeisprecher Olaf Brauweiler. Die Ermittler des Kriminalkommissariats 11 haben den Mann am Samstagvormittag eingehend verhört. Der 51-Jährige habe sich dabei „voll geständig“ gezeigt. Es ist davon auszugehen, dass die Beamten auch nach dem Warum gefragt haben, mehr Angaben konnte oder wollte die Polizei aber am Wochenende nicht machen.

Parallel dazu wurde die Leiche obduziert. Das Ergebnis: Das Opfer wurde mit „einem Stich in den Oberkörper getötet“. Weitere Details gab die Polizei nicht preis, auch nicht zu der Tatwaffe oder dem -gegenstand.

Nach der Vernehmung wurde der mutmaßliche Täter einem Richter vorgeführt, worauf er umgehend in Untersuchungshaft kam.

Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Gleich ist dabei, dass der Täter vorsätzlich und somit willentlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt.

Mord unterscheidet sich vom Totschlag darin, dass besondere Mordmerkmale die Schwere der Tat ausmachen: Mordlust, Befriedigung des Geschlechttriebs, Habgier und Ähnliches. Von Mord und Totschlag abzugrenzen ist die fahrlässige Tötung. Bei Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei Totschlag droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.