Gesetzlich Krankenversicherte können ab 1. Januar 2009 von weiteren zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln profitieren. Auf diese gute Nachricht für alle gesetzlich versicherten Patienten weist die Bezirksgruppe Gelsenkirchen des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe hin.

Für vier Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs treten neue Festbetragsgrenzen in Kraft. Bei drei dieser Gruppen haben die Krankenkassen auch Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Eine aktuelle Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.

„Patienten sollen bei der Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten fragen“, sagt Markus Sommerfeld, Vorsitzender der Bezirksgruppe. In Deutschland sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder volljährige Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es fünf Euro sein, höchstens aber zehn Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Mitte 2008 war die Zahl der von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel abrupt von mehr als 12.000 auf rund 8.500 Packungen gesunken. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten damals etliche Festbeträge gesenkt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen oder Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag. Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten ab 1. Januar 2009 Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 24.000 Fertigarzneimittel.