Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nur dann, wenn die betroffene Person der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Darauf weist die Stadtverwaltung ausdrücklich hin. Darüber hinaus besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Rahmen von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage.
Weiterhin können Familienangehörige von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften einer Übermittlung ihrer Daten an diese Religionsgesellschaften widersprechen, wenn die Familienangehörigen dieser Konfession nicht angehören. Die Widerspruchsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Übermittlung von Meldedaten an die genannten Stellen, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Die Widersprüche können in den Bürgercentern vorgenommen werden. Das nächste im Stadtsüden befindet sich im Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11. Die Widersprüche können schriftlich an das Referat 33 - Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein Formular ist unter www.gelsenkirchen.de abrufbar.
Das Bürgercenter im Hans-Sachs-Haus hat wie folgt geöffnet: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr (jeweils von 15 bis 16 Uhr nur für Terminkunden); mittwochs von 8 bis 14 Uhr (von 13 bis 14 Uhr nur für Terminkunden); donnerstags von 8 bis 18 Uhr (von 16 bis 18 Uhr nur für Terminkunden); freitags von 8 bis 13 Uhr (von 12 bis 13 Uhr nur für Terminkunden). Die Ausgabe der Wartemarken endet eine halbe Stunde vor den genannten Zeiten. Details gibt es unter 169 - 2100. Termine können telefonisch unter dieser Nummer, online über www.gelsenkirchen.de oder im Bürgercenter vereinbart werden.