Gelsenkirchen.. Verkauf begonnen. Zehn Einheiten in den Größen von 90 bis über 200 Quadratmeter Fläche sollen in Gelsenkirchen entstehen. Fragen des Denkmalschutzes abgeklärt.
Der Stillstand rund um das alte Rittergut Haus Leithe, immerhin Gelsenkirchens ältestes Gebäude, hat augenscheinlich ein Ende. Bei der Sitzung der Bezirksvertretung Süd (BV) am Dienstag im Rotthauser Volkshaus verkündete Eigentümer Jörn Zahn von der gleichnamigen Dortmunder Immobilien GmbH, dass das Anwesen mit seinen künftig neuen zehn Eigentumswohnungen seit dem Wochenende „über das Online-Portal Immobilienscout24 vermarktet wird“.
Haus-in-Haus-Einheit: 270 .000 Euro
Zahn, begleitet vom leitenden Architekten Michael Tusch aus Düsseldorf, räumte ein, dass die Projektentwicklung mit bis dato vier Jahren doch „etwas lang“ gewesen sei, viel Zeit (und Geld) habe dabei der Denkmalschutz gekostet. Beispielsweise habe es geheißen, die Scheune könne einem Neubau weichen, dem sei aber nicht so. „Dadurch haben wir ein Dreivierteljahr verloren.“ Wem etwaige Fehler anzulasten sind, blieb offen. Viel lieber lenkte Jörn Zahn die Aufmerksamkeit darauf, dass seit September 2015 die Baugenehmigung vorliegt und seit Jahresende nun auch alle „denkmalrechtlichen Bewilligungen“, um den Umbau des Rittergutes anzugehen.
„Zehn Haus-in-Haus-Einheiten“ in den Größen von 90 bis über 200 Quadratmeter Fläche auf zwei bis drei Etagen sollen entstehen – zwei im Torhaus, zwei im Hauptgebäude und sechs in der Scheune. Kostenpunkt: ab 270 000 Euro.
Die Bagger rollen aber erst an, wenn alle Einheiten verkauft sind.
„Schrottimmobilie“ an der Schonnebecker Straße war Thema
In der BV Süd wurde daraufhin auch die Frage aufgeworfen, ob der Junkerweg künftig nicht verkehrsberuhigt werden könnte – nicht unwichtig für alte wie neue Bewohner. Erneut wurde der Ruf nach einer Entlastungsstraße in Richtung Autobahn 40 laut – wohl Diskussionsstoff für weitere Sitzungen und Stadtplanung.
Ein weiteres Thema war die „Schrottimmobilie“ Schonnebecker Straße 131-133, wie Georg Gerecht vom Bürgerverein Rotthausen das Gebäude beim Tagespunkt „Anfragen“ nannte. Ob man denn bei der Stadt weiter sei und den Besitzer nicht mehr nur über Facebook und per Mail zu kontaktieren versuche, wollte er wissen.
Die Verwaltung gab, stets den Datenschutz der öffentlichen Sitzung betonend, an, dass die Bauordnung das Verfahren fortführe. Der „Ordnungspflichtige“, so die Stadt, „befindet sich wieder in Deutschland und wurde aufgefordert, den Nachweis der Standsicherheit des Gebäudes zu erbringen.“ Zwar seien die Gefahr von herunterfallenden Dingen, die von den Gauben ausgegangen sei, gebannt worden, wegen der erwähnten Gefährdungslage halte man aber an den Absperrungen fest.
Was den Worten von Georg Gerecht zur Folge hat, dass der Verkehr dort weiter stark beeinträchtigt wird, Staus die Regel sind.