Gelsenkirchen. Flüchtlinge haben in Gelsenkirchen insgesamt mehr als 500 neue Guthabenkonten eröffnet. Doch Sprachbarrieren und Wissenslücken stehen noch oft im Weg.
Seit September können Flüchtlinge in Deutschland ein so genanntes Guthaben- und Basiskonto eröffnen , auch wenn sie keinen Pass oder Ausweis haben. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die bisherigen Vorgaben gelockert. Die Neuankömmlinge nutzten das Angebot. Die Sparkasse Gelsenkirchen und die Volksbank Ruhr Mitte verzeichneten in den vergangenen Tagen eine hohe Nachfrage – verbunden mit einem Plus an Arbeit.
„In den vergangenen fünf Monaten sind 500 dieser Basiskonten bei uns neu eröffnet worden“, sagte Frank Krallmann, Bereichsleiter bei der Sparkasse Gelsenkirchen. Die Volksbank Ruhr Mitte registrierte „bislang 30 Konto-Neuröffnungen“, wie Pressesprecher Georg Lecher auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Georg Lecher wie auch Frank Krallmann sprachen von einer gestiegenen Nachfrage, die Sparkasse als größtes Geldhaus vor Ort sogar von einer „massiven“.
Das bindet viele Ressourcen, sprich einiges mehr an Arbeitskraft und -zeit müssen die Mitarbeiter von Sparkasse und Volksbank aufwenden, um den Wünschen dieser Neukunden nachzukommen. Insbesondere, weil zuvorderst hohe Sprachbarrieren im Wege stehen und das Wissen um die Bedeutung und Funktion eines „Kontos, eines Konto-Auszugdruckers oder eines Geldautomaten“ nur selten ausgeprägt ist.
Merkblätter wie sie die Sparkasse in englischer, französischer oder auch arabischer Sprachen vorhält, schaffen zwar an dieser Stelle etwas Abhilfe, lösen aber nicht alle Probleme. Daher raten beiden Banken dazu, „für die Kontoeröffnung vorab einen Termin zu vereinbaren und zu diesem dann einen Dolmetscher des Vertrauens mitzubringen“. In der Regel passiert das dann in einem Zeitrahmen von einem Tag.
Um ein Konto zu eröffnen, sind trotz der angesprochenen Lockerungen noch einige Bestimmungen zu erfüllen: Die Banken akzeptieren Dokumente, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbehörde tragen. Sie müssen Identitätsangaben wie Lichtbild, Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Anschrift enthalten. Außerdem müssen die Dokumente das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen. Der Nachweis eines festen Wohnsitzes ist keine Voraussetzung, um ein Girokonto zu eröffnen.
Diese Dokumente reichen als Basis zur Eröffnung eines Guthaben- und Basiskontos – unabhängig von der Bonität. Eine Überziehungsmöglichkeit gibt es nicht, aber Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Daueraufträge, Überweisungen oder Kartenzahlungen lassen sich damit bewerkstelligen.
Wenn Kommunen die Sozialleistungen bar auszahlen müssen, dauert dies lange und verursacht hohe Personalkosten. Andererseits ist Teilhabe am Wirtschaftsleben ohne ein Konto nur schwer möglich. Um den Prozess zu ordnen und zu beschleunigen, haben sich die Banken daher mit der Stadt abgesprochen. Die Flüchtlinge bekommen Schecks und werden sukzessive angeschrieben und aufgefordert, ein solches Konto zu eröffnen.
Für die ersten 15 Monate seines Aufenthaltes bekommt ein Flüchtling Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das sind für einen Alleinstehenden rund 362 Euro im Monat, zum Vergleich zur Sozialhilfe fast 40 Euro weniger. Ab dem 16. Monat gilt auch für Flüchtlinge der Regelsatz nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
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Als Einzelposten listet der Gesetzgeber nach AsylbLG auf: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (128,46 Euro), Bekleidung und Schuhe (30,40 Euro), Wohnen nebst Energie und Instandhaltung (30,24 Euro), Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände (27,41 Euro), Gesundheitspflege (15,55 Euro), Verkehr (22,78 Euro), Nachrichtenübermittlung, (31,96 Euro), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (39,96 Euro), Bildungswesen (1,39 Euro), Beherbergungs-/Gaststättendienstleistung (7,16 Euro), andere Waren und Dienstleistungen (26,50 Euro).
Ist der Flüchtling in einer städtischen Unterkunft untergebracht, entfällt der Betrag von 30,24 Euro für Wohnen, Energie und Instandhaltung. Wohnt der Neuankömmling in einer städtischen Sammelunterkunft mit Vollverpflegung, werden die 128,46 Euro für Nahrung ebenfalls abgezogen. Zum Leben bleiben also rund 200 Euro im Monat übrig.