Auf einen Hinweis im kleingedruckten Bereich der Mahnbescheide mit allerdings großer Bedeutung wies Melanie Kleefeldt ihre Joblinge ausdrücklich hin: „Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.“
Schwierig werde der Umtausch, wenn es um technische Defekte bei Geräten gehe. Bei der Übergabe müsse der Defekt schon da sein, was in aller Regel aber erst beim Auspacken beziehungsweise Benutzen des Geräts auffalle.