Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt Ländern jährlich rund 330 Millionen Euro für Großvorhaben des ÖPNV. Dieses Gesetz läuft Ende 2019 aus; eine Folgeregelung gibt es noch nicht. Über das Entflechtungsgesetzt erhalten die Länder jährlich 1,33 Milliarden Euro für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.

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