Im Mai 2008 trat das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen in Kraft. Artikel 24 regelt das Recht auf Bildung im Regelsystem.

In Deutschland trat die Konvention im März 2009 in Kraft. Das erste Gesetz zur Umsetzung der Konvention wurde im NRW-Landtag im Oktober 2013 verabschiedet.