Weil er beim Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt im November 2012 Pyrotechnik gezündet hat, muss ein Mitglied der Schalker Ultra-Gruppierung „Hugos“ ins Gefängnis. Acht Menschen, darunter ein 12 Jahre altes Kind, wurden bei dem Vorfall in der Arena verletzt. Sie hatten giftige Rauchgase eingeatmet, nachdem die Ultras mehrere Seenotrettungsfackeln gezündet hatten, um gegen ein Stadion-Verbot zu protestieren. Die Freiheitsstrafe, zu der der heute 25-Jährige verurteilt und gegen die er in Revision gegangen war, könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
Das Schöffengericht in Buer hatte den Studenten zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftliche Sachbeschädigung trotz Bedenken mit einer Bewährungsstrafe davon kommen lassen. Da der Gelsenkirchener bei der Justiz aber kein unbeschriebenes Blatt ist, ging der Staatsanwalt in Berufung, damit der Chef der „Hugos“ die ursprünglich verhängte Strafe, 18 Monate Haft, auch absitzen muss. Das Landgericht Essen hob die Bewährung auf, dagegen wehrte sich der Angeklagte.
Letztlich ohne Erfolg. Denn der 5. Strafsenat des OLG bestätigte nun die Sichtweise der Essener Richter. „Die Zahl der Opfer und auch die Unbeherrschbarkeit der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage seien strafverschärfend zu berücksichtigen“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Und da der Gelsenkirchener mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist, fehle die für eine Bewährung notwendige positive Sozialprognose. Zudem spreche „im vorliegenden Fall neben mehreren Umständen auch der Gedanke der Abschreckung möglicher anderer Täter“ für das Versagen der Bewährung, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.
Denn selbst die Bewährungsstrafe, zu der der Schalker Ultra-Fan im Juni 2012 in einem anderen Fall verurteilt worden war, habe ihn nicht davon abgehalten, weiter Straftaten zu begehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.