Gelsenkirchen. Gelsenkirchen wird durch die neue Stichtagsregelung aus dem Landeshaushalt um weitere 3 Millionen Euro entlastet.
Wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr noch den Weg nach Nordrhein-Westfalen finden werden, ist mehr als ungewiss. Bisher, rechnen die Gelsenkirchener SPD-Landtagsabgeordneten Heike Gebhard und Markus Töns vor, seien es 106.000 Menschen und es sei gut, dass Städte und Gemeinden trotz der unerwartet hohen Zuwächse hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen leisten würden.
Auch die Landesregierung setze ihre Unterstützung der Kommunen fort und verändere die Stichtagsregelung bei den Pauschalzuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), berichten die Abgeordneten. „Bislang wurde die FlüAG-Pauschale an Gelsenkirchen auf Basis der Bestandszahlen der Flüchtlinge zum 1. Januar 2014, also des jeweiligen Vorjahres, berechnet. Künftig gelten die Bestandszahlen des aktuellen Haushaltsjahres“, erklärt Markus Töns. Stichtag für dieses Jahr sei damit der 1. Januar 2015. Damit reagiere das Land unbürokratisch auf die aktuelle Entwicklung der Zugangszahlen und erhöhe die Mittel für Gelsenkirchen deutlich, findet Markus Töns.
217 Millionen Euro zusätzlich für die Städte
Heike Gebhard nennt Zahlen: „Schon für das laufende Haushaltsjahr 2015 können alle NRW-Kommunen mit einem zusätzlichen Pauschalbetrag von rund 217 Millionen Euro rechnen. Gelsenkirchen wird durch die neue Stichtagsregelung aus dem Landeshaushalt um weitere 3 Millionen Euro entlastet.“
Das bedeute, dass zu den bisher veranschlagten etwa 2,9 Millionen Euro noch einmal drei Millionen Euro hinzukämen. Insgesamt erhalte Gelsenkirchen in 2015 so 5,9 Millionen Euro pauschal nach dem FlüAG, Gebhard weiter. Für 2016 bedeute die veränderte Stichtagsregelung nach den derzeitigen Prognosen der Flüchtlingszuströme einen zusätzlichen Pauschalbetrag an die Kommunen von insgesamt etwa 800 Millionen Euro.