Gelsenkirchen. Ein 48-Jähriger wurde wegen versuchter Tötung angeklagt. Im Streit erlitten er und seine Partnerin Stichwunden. Das Gericht stellte das Verfahren ein.

Wie in einer Märchenstunde müssen sich das Schöffengericht und die Staatsanwältin in einem Verfahren gegen den 48-jährigen Elvin L. vorgekommen sein. Ursprünglich sollte sich der Mann, der in Santo Domingo geboren wurde, nach fünf Monaten Untersuchungshaft wegen versuchter Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll seine damalige Freundin während eines nächtlichen Streits im August 2014 mit einem Pittermesser verletzt haben. Aber auch der Angeklagte hatte eine Stichwunde, die noch heute vernarbt ist.

Anlass für den Streit war der Vorwurf der Partnerin, Elvin L. habe ein Verhältnis mit einer anderen Frau. Der 48-Jährige saß auf dem Bett und wollte nachts gegen 2 Uhr noch ein Schinkenbrot essen. Der Streit eskalierte. Die Anklage ging davon aus, dass der Mann mit dem Pittermesser im Bereich des Oberkörpers zustach, dabei Unterarm, Handgelenk und Finger seiner Freundin traf.

Ein gemeinsamer Freund, der sich im Wohnzimmer befand, hörte Schreie, eilte ins Schlafzimmer. Er soll ebenfalls von Elvin L. attackiert worden sein. Auch der Freund, der beim Eintreffen in der Wohnung eine Flasche Wodka in der Hand hatte, erlitt eine Schnittwunde am Arm. Das Messer habe sich Elvin L. selbst in die Brust gerammt, soll er bei der Polizei ausgesagt haben. Der sei so wütend wie mit 500 Pferdestärken auf seine Freundin losgegangen. Eine Schilderung, die nach weiteren Erkenntnissen eher im Fantasiereich der Fabel denn realitätsnah erscheint. In der Verhandlung befragen konnte das Gericht den mysteriösen Zeugen nicht. Er ist untergetaucht.

Alkoholisiert waren alle Beteiligten, die Zeugin und Elvin L. sind wieder ein Paar

Der Angeklagte räumt den Streit ein, bestreitet aber, gezielt zugestochen zu haben. Das Messer habe seine Freundin in der Hand gehabt. Im Handgemenge könnte es zu den Verletzungen gekommen sein. Denn auch er hatte eine Schnittwunde im Brustbereich. Noch undurchsichtiger wird es nach der Aussage der Freundin. Mal hätte sie ihm, mal er ihr das Messer wieder entwendet, erklärte sie vor Gericht. In einem Dutzend anderer Verfahren galt sie einige Male als Auslöserin für häusliche Gewalt. Die Beiden machten es der Staatsanwältin wie auch dem Gericht schwer, die Wahrheit zu herauszufinden. So stellte die Vorsitzende in Abstimmung mit der Staatsanwältin das Verfahren ein. Unstrittig blieb: Alkoholisiert waren alle Beteiligten und Zeugin und Elvin L. sind wieder ein Paar. Der Angeklagte verzichtete auf Haftentschädigung