Gelsenkirchen. Die drei Stadtverordneten der Wähler-Initiative NRW (WIN) und der FDP dürfen keine Fraktion im Rat bilden. Die Ablehnung begründete die Stadt in einem vierseitigen Schreiben.

Die drei Stadtverordneten der Wähler-Initiative NRW (WIN) und der FDP dürfen keine Fraktion im Rat bilden (wir berichteten). Die Ablehnung begründete die Stadt in einem vierseitigen Schreiben, das von OB Frank Baranowski (SPD) zunächst an die Antragsteller und dann an die anderen Ratsparteien verschickt wurde und der WAZ vorliegt.

Die Zeiten, dass allein eine Absichtserklärung für die Bildung einer Fraktion ausreichte, sind vorbei. In Gelsenkirchen schrieb etwa die damalige PDS am 1. November 2004 an den OB: „Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir, gemeinsam mit der Ratsgruppe AUF, ab sofort eine Fraktion im Rat der Stadt Gelsenkirchen bilden werden. … Der Fraktionsvorsitz, der stellvertretende Vorsitz sowie der Name der Fraktion werden in bestimmten Abständen rotieren. Der Name der Fraktion setzt sich aus den Namen der beiden Gruppen zusammen und ändert sich jeweils mit und entsprechend dem Fraktionsvorsitz.“ Am 30. Juni 2009 wurde die Fraktionsgemeinschaft wieder aufgelöst.

"Für mich ist das nicht nachvollziehbar"

Ein Erlass veränderte die Mitteilungs-Praxis. Heute sind Verwaltungen aufgefordert, Anträge genau zu überprüfen. Auch um zu verhindern, dass sich da Fraktionen bilden, um als Zweckgemeinschaft nur finanziell besser dazustehen.

Für den liberalen Einzelmandatsträger Jens Schäfer ist die Entscheidung der Verwaltung Gelsenkirchen fragwürdig. „Humbug“ nennt er die Begründung in Teilen. Und sagt deutlich: „Für mich ist das nicht nachvollziehbar.“ Beanstanden wird der Freie Demokrat das Ergebnis nach Rücksprache mit seinem Kreisverband nicht.

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Von Friedhelm Pothoffzur Entscheidung

Was aber kritisiert die Verwaltung am Antrag von WIN und FDP?

Dass keine gemeinsamen politischen Ziele formuliert worden seien, beispielsweise, sondern nur pauschal auf das Grundlagenprogramm beider Parteien verwiesen werde. Auffällig sei die Regelung des Fraktionsvorstandes. Der Vorsitz wechsele alle zwei Jahre. Dazu werde ausgeführt, dass der stellvertretende Vorsitz immer von einem Mitglied der „jeweils anderen Fraktionsgruppe“ wahrgenommen werde. Diese Regelung deute darauf hin, dass bereits bei der Bestellung des Fraktionsvorstands keine Einigkeit unter den Zusammenschließenden hätte erzielt werden können, heißt es in der Begründung. Es handele sich, so die Stadt weiter, um eine Konstellation, die nicht einer Fraktion, „sondern eher einer in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehenen Koalition entspricht“.

Unterschiedliches Abstimmungsverhalten

Auch aus den Arbeitsschwerpunkten der gemeinsamen Fraktion ließe sich laut Verwaltung keine grundsätzliche politische Übereinstimmung feststellen. Die Themen seien allgemein beschrieben. Es fehle ein Weg, wie die gemeinsamen politischen Ziele erreicht werden sollen. Das sei entscheidend.

Außerdem hielt die Verwaltung WIN und FDP ihr jüngstes unterschiedliches Abstimmungsverhalten vor. Etwa bei Gebührensatzungen (Entwässerung und Abfallentsorgung), bei den Parkgebühren oder über den Haushalt 2015.