In die Schlagzeilen geriet das Unternehmen neben zahlreichen Arbeitsgerichtsprozessen auch, weil es bestimmten Bewerbern um Betriebsratsmandate einseitig Werbemöglichkeiten auf Bildschirmen am Arbeitsplatz eingeräumt hatte.

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte die Wahl für ungültig erklärt. In zweiter Instanz muss jetzt das Landesarbeitsgericht in Hamm entscheiden.

Die Amevida Consulting GmbH in Ückendorf, ehemals Tectum, gehört zu den zehn größten Call-Center-Betreibern in Deutschland.