Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) lässt beim Thema Scooter-Verbot in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht locker. Mit einer Abmahnung durch seine Anwälte hatte der BSK bereits im Februar auf die Ablehnung der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahn AG (Bogestra), Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Mobilen (Scootern) in Bussen und Straßenbahnen zu befördern, reagiert.
Weiteres Vorgehen angekündigt
Für Manfred Liebich, Experte für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum beim BSK, stellt diese Vorgehensweise der Verkehrsgesellschaft gegenüber betroffenen Menschen eine ganz klare Diskriminierung dar. „Das lassen wir uns nicht gefallen“, sagt Liebich und fügt hinzu: „Im Interesse unserer Mitglieder, die aufgrund ihrer Körperbehinderung ohnehin Mobilitätsprobleme haben, werden wir mit Unterstützung unseres Verbandes dagegen vorgehen“. Offensichtlich weitet sich das Problem eher noch aus.
Denn zwischenzeitlich seien sogar Fälle bekannt, wonach schwerstbehinderte Menschen, die einen Elektro-Rollstuhl benutzen, die Mitfahrt in Bussen und Bahnen verweigert wurde, erläutert Heike Witsch, die ÖPNV-Expertin beim BSK.
Nachdem die Bogestra, wie Manfred Liebich mitteilt, die ihr jetzt zugestellte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hat, hält der Behindertenverband an seinen Forderungen fest. „Jeder Tag, an dem Scooter-Fahrer und Elektro-Rollstuhl-Benutzer an den Haltestellen nicht mitgenommen werden, ist ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Mobilität“, bringt es Manfred Liebich auf den Punkt.
Der im Zusammenhang mit der Forderung nach absoluter Barrierefreiheit für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer streitbare Mann, der den BSK als Ansprechpartner in Gelsenkirchen vertritt, kündigt namens des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter an: „Wir werden weitere Schritte in die Wege leiten und im Interesse von Menschen mit Behinderung gegen das diskriminierende Verhalten vorgehen.“