Gelsenkirchen. . Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt einen Berufskraftfahrer, weil er sich angetrunken ans Steuer gesetzt und einen Mann tödlich verletzt hat.

Teuer bezahlen muss Mike S. eine Alkoholfahrt mit seinem Sattelzug. Als er sich am 29. Juli 2014 mittags gegen 11.50 Uhr ans Steuer seines Fahrzeugs setzt, hat er noch 1,6 Promille Alkohol im Blut. An einem Fußgängerüberweg erfasst er einen 59-jährigen Mann und verletzt ihn tödlich. Recht drastisch fällt die Strafe vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht aus. S. muss wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung für drei Jahre ins Gefängnis.

Seine Freundin sitzt auf dem Beifahrersitz, als der 38-jährige Berufskraftfahrer unterwegs ist. Sein Arbeitgeber hat ihm den Lkw übers Wochenende zur Pflege anvertraut. Als an der Ecke Bismarck-/Grenzstraße viele Fußgänger die Straße überqueren, bemerkt die Freundin, wie Menschen gestikulieren und auf etwas aufmerksam machen wollen. Da ist es schon zu spät. Der Fahrer hat mit seinem Fahrzeug einen 59-Jährigen erfasst. Der fällt durch den Aufprall zu Boden und wird von den hinteren Reifen überrollt. Jede Hilfe kommt zu spät.

Am Vorabend hat sich der Angeklagte nach Feierabend gemeinsam mit Freunden ein Schalke-Spiel vor dem Fernseher angeschaut. Dabei wird ordentlich gebechert. Der Freundin des Angeklagten merkt man bei ihren Aussagen vor Gericht an, dass sie die Alkoholmenge ihres Partners verharmlosen will. Sie habe nur gesehen, dass er zwei Flaschen Bier getrunken habe. Von einem möglichen Konsum weiterer Alkoholika wisse sie nichts. Darüber habe man nicht miteinander gesprochen.

Blutprobe sprach eine deutliche Sprache

Auf den dringenden Hinweis des Gerichts, bei der Wahrheit zu bleiben, gibt sie zunächst vor, sich nicht zu erinnern. Schließlich lässt sie durchblicken, dass es wohl nicht bei zwei Flaschen Bier geblieben sei. Auch der Angeklagte räumt im Laufe der Verhandlung ein, auch Schnäpse getrunken zu haben.

Die Blutprobe, die ihm nach dem Unfall genommen wird, spricht eine deutliche Sprache. Die Blut-Alkoholkonzentration, die zwölf Stunden später noch 1,6 Promille beträgt, dürfte am Vorabend wohl im Drei-Promille-Bereich gelegen haben. Die Kollision, so Richterin Melanie Große, hätte verhindert werden können, wenn sich der Fahrer noch einmal umgedreht hätte. Diese Fahrlässigkeit hätte zum Tod eines Menschen geführt. Der 38-Jährige ist schon einmal wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden.