Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterschutzverein GE erläutert die Rechtslage: „Wenn die Mietsache nicht in Ordnung ist, darf der Bürger die Miete mindern.“
Er rät den Mietern, 20 Prozent der Bruttomiete (Grundmiete plus Nebenkosten) einzubehalten. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus der Mietminderung und dem Zurückbehaltungsrecht.