Brüssel. .

Der Buy American Act wurde 1933 vom Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedet. Er stellt für Markus Töns ein Hindernis bei den Ausarbeitungen des TTIP-Abkommens dar, denn der „Act“ ist US-Bundesstaatenrecht und damit vom Freihandels-Abkommen unberührt. Im Kern gilt: Was in den USA gefertigt wird, soll bevorzugt gekauft werden. Deshalb fertigen etwa deutsche Automobilkonzerne in den USA in eigenen Werken, um einen direkten Marktzugang zu haben. Ein Ansatz für Konzerne ist eine Werkgründung im NAFTA-Raum. Dahinter verbirgt sich das Nordamerikanische Freihandelsabkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko.