In Gelsenkirchen gibt es eine Abmachung unter den Kliniken, dass sie sich nicht abmelden dürfen, wenn es um die Versorgung von Notfallpatienten geht. Der Notarzt muss das nächstgelegene Krankenhaus anfahren können. Dort, sagt Dr. Peter Gunther Auer, müsse zunächst der Patient im Rahmen der Versorgungspflicht untersucht werden, ehe er womöglich weiterverlegt werden kann oder muss.

Während die Aufnahmekapazität des St. Josef-Hospitals mitunter bei über einhundert Prozent liegt in dieser Jahreszeit, melden das Bergmannsheil in Buer und die beiden Häuser der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH (Marienhospital und St. Marien-Hospital) der Saison entsprechende „normale Alltagssituationen“.

Lediglich die Evangelischen Kliniken (EVK) verzeichnen eine überproportionale Aufnahmesituation, die aber durch die Belegung der 22 Betten starken Infektionsstation aufgefangen wird.