Nach Zustellung des Urteils bleiben den Klägern vier Wochen, um über ihre DGB-Rechtsvertreterin Berufung einzulegen. Es geht um viel Geld, das den ehemaligen Saint-Gobain-Mitarbeitern vorenthalten wurde.

Eine Klage auf Schadensersatz steht im Raum. Den Anspruch der Kläger auf höhere Abfindungen hat das Gericht im Prinzip bejaht.