Gelsenkirchen.

„Ich freue mich und begrüße es ausdrücklich, dass der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden hat, dass Deutschland weiterhin sogenannten Armutsflüchtlingen Hartz IV verweigern darf, wenn die nur wegen der Sozialleistungen gekommen sind, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen“, erklärte Oliver Wittke, CDU-Kreisvorsitzender Gelsenkirchen und Bundestagsabgeordneter.

Neben den vom Deutschen Bundestag beschlossenen wichtigen Maßnahmen, die strengere Regeln für nach Deutschland kommende EU-Ausländer vorsehen, setze dieses Urteil auf EU-Ebene ein notwendiges und gutes Signal für Freizügigkeit und gegen Sozialmissbrauch. Wittke: „Es ist gut, dass der EuGH für Rechtssicherheit sorgt. Die sich widersprechenden Urteile deutscher Sozialgerichte haben in den vergangenen Monaten eher für Verwirrung als für Klarheit gesorgt.“

Das heutige EuGH-Urteil sende vor allem ein wichtiges Signal an die besonders von Armutszuwanderung betroffenen Kommunen wie Gelsenkirchen. Jetzt gelte es umso mehr, die Erkenntnisse der EuGH-Entscheidung im laufenden Gesetzgebungsverfahren – der Bundesrat muss noch zustimmen – zu berücksichtigen. „Vor diesem Hintergrund fordere ich auch die NRW-Landesregierung auf, dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Bundesrat zuzustimmen“, sagte Wittke. Dieses Gesetz sehe unter anderem eine Beschränkung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche auf sechs Monate vor.