Gelsenkirchen-Buer.. Dolce far niente auf der Kulturmeile in Buer? Das süße Nichtstun auf dem neu hergerichteten oberen Teil der Horster Straße, es unterliegt Reglementierungen, wie Eiscafé-Betreiber Marco Sanna feststellen muss. Anwohner haben sich über die Ausmaße seiner Außengastronomie beschwert.


Dolce far niente auf der Kulturmeile in Buer? Das süße Nichtstun auf dem neu hergerichteten oberen Teil der Horster Straße, es unterliegt mehr Reglementierungen, als es sich Marco Sanna, Inhaber des Eiscafés Gelato e Caffè, hätte träumen lassen: Zwei Anwohner haben sich bei der Verwaltung über die Ausmaße seiner Außengastronomie beschwert. Sie rage zu sehr in den Fußweg hinein, so die Kritik – die Sanna überhaupt nicht nachvollziehen kann.

„Ich musste einen Teil meiner Stühle wegstellen und darf vor den Schaufenstern von Sinn/Leffers nur noch eine Tiefe von 2,50 m beanspruchen. Dabei bliebe immer noch 2,40 m Platz, selbst wenn die Außengastronomie 3 m benötigen würde“, ärgert sich der Café-Betreiber. Mehrmals am Tag müsse er nun die Sitzgewohnheiten seiner Gäste kontrollieren und sie gegebenenfalls bitten, näher an die Tische zu rücken. „Es gab sogar Besucher, die kein Verständnis hatten und die ich auffordern musste, woanders hin zu gehen“, fürchtet Sanna (38), Kunden an den nahen Mitbewerber zu verlieren.

„Stellfläche verdoppelt“

Die Stadt kann die Aufregung nicht ganz nachvollziehen. „Im Vergleich zur Situation vor dem Umbau 2011 hat sich die Stellfläche von Herrn Sanna mehr als verdoppelt“, betont Oliver Schäfer vom Presseamt. 2011sei eine Sondernutzungsfläche von 10 m Länge und 2 m Tiefe genehmigt gewesen. „Jetzt sind es insgesamt 21 m Länge und 2,50 Tiefe“, stellt er klar. Auf der neuen Kulturmeile gelte es, viele Interessen zu berücksichtigen. Sehbehinderte etwa benötigten den Zugang zu den taktilen Leitlinien, und auch für die Feuerwehr müsse genügend Fläche vorgehalten werden. „2,70 bis 3 m Gehwegfläche müssen frei gehalten werden“, so Schäfer.

Während der Umbauphase habe die Stadt „aus Kulanz“ die Ausmaße der Außengastronomie geduldet und keine Gebühr für die Nutzung erhoben, weil die Café-Betreiber Unannehmlichkeiten durch die Baustelle ausgesetzt gewesen seien.