Gelsenkirchen-Buer. Die Pflicht zum grafikfähigen Taschenrechner im Mathematikunterricht der Oberstufe sorgt in den Schulen für Gesprächsstoff.

Der Taschenrechner gehört als technisches Hilfsmittel ganz selbstverständlich zum Mathematikunterricht. Ab kommendem Schuljahr werden Modelle, die auch Grafiken darstellen können, zur Pflicht in den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Die Vorgaben des Schulministeriums werden von allen Seiten diskutiert. Von den Lehrerinnen und Lehrern, weil grafikfähige Taschenrechner den Unterricht verändern. Und von den Eltern und Schülern, weil das elektronische Unterrichtsmaterial mehr als 100 Euro kosten kann.

Am Leibniz-Gymnasium wird seit geraumer Zeit mit grafischen Rechnern gearbeitet - kursweise und auf freiwilliger Basis, wie Konrad Fulst, Schulleiter und Mathematiklehrer, betont. Geräte, die von den Schülern für 55 Euro angeschafft werden mussten und über keine Farbanzeige verfügen. Die Anschaffung der neuen Geräte wirft Fragen auf, die noch für Gesprächsstoff in den Schulkonferenzen und der Schulpflegschaft sorgen werden. Konrad Fulst: „Grafikfähige Taschenrechner sind vom kommenden Schuljahr an ein verpflichtendes Unterrichtsmittel, wie Schulbücher zum Beispiel.“ Und Schulbücher fallen unter die Lernmittelfreiheit, werden Schülerinnen und Schülern weitestgehend kostenfrei bei Übernahme eines gewissen Eigenanteils und leihweise zur Verfügung gestellt. Ob diese Regelung auch für die neuen Taschenrechner gelte und welchen Spielraum der schuleigene Lernmitteletat noch lasse, müsse sich noch zeigen. Dass das Schulministerium den Leistungsumfang genau beschreibe und nur bestimmte Geräte für den Unterricht zulasse, liegt für Fulst auf der Hand: „Die Bedingungen müssen vergleichbar sein.“ Die Kritik von Philologenverband und Bildungsgewerkschaft GEW teilt Fulst nicht ganz. Deren Hinweis, dass es Apps für den Tablet-PC schon für 2,99 Euro gebe, setze doch voraus, dass jeder Schüler auch über ein solches Gerät verfüge, das in der Anschaffung noch teurer sei als ein Taschenrechner.

Der grafikfähige Taschenrechner sei Teil der Vorgaben, die der Lehrplan für das Abitur 2017 mache, argumentiert Ulrike Est, stellvertretende Leiterin der Gesamtschule Horst und ebenfalls Mathematiklehrerin: „Dieser Taschenrechner wird zur Pflicht, deshalb gibt es keine Alternative.“ Sie geht davon aus, dass die neuen Taschenrechner bald genau so selbstverständlich zum Mathematikunterricht gehören wie früher die alten, weniger leistungsfähigen Taschenrechner. Diskutiert werde über die Taschenrechner dennoch - auf fachlicher Ebene. Denn sie werden, davon ist Ulrike Est, die Art der Unterrichtsgestaltung auf jeden Fall verändern.

Gelsenkirchen-Buer. Der Taschenrechner gehört als technisches Hilfsmittel ganz selbstverständlich zum Mathematikunterricht. Ab kommendem Schuljahr werden Modelle, die auch Grafiken darstellen können, zur Pflicht in den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Die Vorgaben des Schulministeriums werden von allen Seiten diskutiert. Von den Lehrerinnen und Lehrern, weil grafikfähige Taschenrechner den Unterricht verändern. Und von den Eltern und Schülern, weil das elektronische Unterrichtsmaterial mehr als 100 Euro kosten kann.

Am Leibniz-Gymnasium wird seit geraumer Zeit mit grafischen Rechnern gearbeitet - kursweise und auf freiwilliger Basis, wie Konrad Fulst, Schulleiter und Mathematiklehrer, betont. Geräte, die von den Schülern für 55 Euro angeschafft werden mussten und über keine Farbanzeige verfügen. Die Anschaffung der neuen Geräte wirft Fragen auf, die noch für Gesprächsstoff in den Schulkonferenzen und der Schulpflegschaft sorgen werden. Konrad Fulst: „Grafikfähige Taschenrechner sind vom kommenden Schuljahr an ein verpflichtendes Unterrichtsmittel, wie Schulbücher zum Beispiel.“ Und Schulbücher fallen unter die Lernmittelfreiheit, werden Schülerinnen und Schülern weitestgehend kostenfrei bei Übernahme eines gewissen Eigenanteils und leihweise zur Verfügung gestellt. Ob diese Regelung auch für die neuen Taschenrechner gelte und welchen Spielraum der schuleigene Lernmitteletat noch lasse, müsse sich noch zeigen. Dass das Schulministerium den Leistungsumfang genau beschreibe und nur bestimmte Geräte für den Unterricht zulasse, liegt für Fulst auf der Hand: „Die Bedingungen müssen vergleichbar sein.“ Die Kritik von Philologenverband und Bildungsgewerkschaft GEW teilt Fulst nicht ganz. Deren Hinweis, dass es Apps für den Tablet-PC schon für 2,99 Euro gebe, setze doch voraus, dass jeder Schüler auch über ein solches Gerät verfüge, das in der Anschaffung noch teurer sei als ein Taschenrechner.

Der grafikfähige Taschenrechner sei Teil der Vorgaben, die der Lehrplan für das Abitur 2017 mache, argumentiert Ulrike Est, stellvertretende Leiterin der Gesamtschule Horst und ebenfalls Mathematiklehrerin: „Dieser Taschenrechner wird zur Pflicht, deshalb gibt es keine Alternative.“ Sie geht davon aus, dass die neuen Taschenrechner bald genau so selbstverständlich zum Mathematikunterricht gehören wie früher die alten, weniger leistungsfähigen Taschenrechner. Diskutiert werde über die Taschenrechner dennoch - auf fachlicher Ebene. Denn sie werden, davon ist Ulrike Est, die Art der Unterrichtsgestaltung auf jeden Fall verändern.