Gelsenkirchen-Hassel. . Wortbruch wirft die „Hasseler Annington Mieter Initiative“ (Hami) dem Wohnungsriesen bei der Umlage von Modernisierungskosten vor: Entgegen der Zusage schöpfe das Unternehmen den gesetzlich zulässigen Rahmen von Aufschlägen aus.

Zwei Schritte vor, einer zurück: Mehr als zwei Jahre hatte es gedauert, bis die 2010 gegründete „Hasseler Annington Mieter Initiative“ („Hami“) dem Immobilienunternehmen das Versprechen abgerungen hatte, die Kosten für die geforderte energetische Sanierung der Wohnungen in der Eppmannssiedlung nicht in dem Ausmaß auf die Mieter umzulegen, wie es gesetzlich zulässig wäre. Jetzt stelle sich aber heraus, so „Hami“, „dass diese Zusage nur für eine Minderheit von Mietern eingehalten wird“.

„Besonders Altmieter müssen Erhöhungen von 1,20 € und mehr verkraften“, kritisiert MLPD-Mitglied Klaus Arnecke von der Hami-Sprechergruppe, der für AUF als sachkundiger Bürger im Sozialausschuss sitzt. Ein Ex-Bergmann etwa (80), seit 50 Jahren Mieter einer 76- qm-Wohnung am Heihoffsweg, zahlte bisher 3,82 €/qm und soll künftig 1,03 €/qm mehr berappen. „Andere Mieter einer gleich großen Wohnung müssen nur 0,40 € zahlen. Das ist doch ungerecht“, schimpft er.

Härtefall-Regelung

Warum die Deutsche Annington als Eigentümerin von rund 1650 Wohnungen in der Eppmannssiedlung von ihrer ursprünglichen Zusage abrückte, darüber wollte „Hami“ mit Verantwortlichen sprechen. „Doch vergeblich. Unsere Ansprechpartner waren telefonisch nicht für uns erreichbar und beantworteten auch keine Mail“, zeigt sich Arnecke „irritiert“ über die mangelnde Gesprächsbereitschaft. Dabei wollte „Hami“ doch noch eine Obergrenze für Mietpreiserhöhungen von 0,90 Euro/qm und eine Härtefall-Regelung für Mieter mit niedriger Rente erreichen.

Annington zugeknöpft

Erst als die WAZ gestern bei Annington nachhakte, kam wieder ein Gespräch zustande, wie Arnecke „durchaus zufrieden“ mitteilte. Die WAZ-Anfragen zu den „Hami“-Forderungen allerdings, sie blieben unbeantwortet. Annington-Pressesprecherin Jana Gantenberg bestätigte zwar schriftlich, den rechtlich vorgesehenen Rahmen zur Umlage von Modernisierungen „nicht ausschöpfen“ zu wollen, um die Mieter „nicht finanziell (zu) überfordern“. Die konkreten Aufschläge erklärte sie jedoch nicht. „Der genaue Mieterhöhungsbetrag steht erst nach Abrechnung der Maßnahme fest.“ Die „Beeinträchtigung in der Erreichbarkeit“ begründete sie mit einem Umzug der Mitarbeiter.