Gelsenkirchen-Buer. .
Auch wenn die Tage des aktiven Bergbaus gezählt sind und es in der Stadt schon seit langer Zeit kein förderndes Bergwerk mehr gibt, bleibt dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundstückseigentümer die Arbeit erhalten. Das geht aus dem Geschäftsbericht 2011 hervor, den der VBHG jetzt an seinem Hauptsitz in Herten der Öffentlichkeit vorstellte.
Die Interessenvertretung konnte im vergangenen Jahr rund 8400 Schadensfälle in NRW und im Saarland zum Abschluss bringen. „In Gelsenkirchen, wo unserem Verband 4340 Mitglieder angehören, wurden im letzten Jahr 545 Schadensfälle abschließend bearbeitet“, ergänzt Achim Sprajc, stellvertretender Geschäftsführer des VBHG. Auf diese Weise konnten rund 2,4 Mio. Euro an Leistungen für Gelsenkirchener Eigentümer erstritten werden. Auch im laufenden Jahr geht es mit der Bergschadensprüfung und -regulierung weiter. Sprajc: „Wir befassen uns in Gelsenkirchen zurzeit mit 714 laufenden Schadensfällen.“ Im ersten Quartal 2012 wurden nach VBHG-Angaben 238 Fälle abgeschlossen. Das macht Leistungen in Höhe von 870 000 Euro aus.
Das Thema Dichtheitsprüfungen für private Entwässerungsleitungen bleibt nach wie vor aktuell, denn nach der Auflösung des NRW-Landtages gelte nach Auffassung des VBHG wieder die ursprüngliche Gesetzeslage. Danach müsse eine derartige Prüfung bis spätestens 2015 erfolgt sein. Das sei „eine kuriose Entwicklung“, da diese Frist bis zum Jahr 2023 ausgedehnt werden sollte, um Eigentümer in der Kürze der Zeit vor unlauteren Reparaturaufträgen zu schützen. Wie auch immer dieses Thema von der zukünftigen Landesregierung aufgegriffen werde, rät der Verband: „In Bergbaurevieren ist die Prüfung zudem häufig im Eigeninteresse des Grundstückeigentümers sinnvoll.“
Durch mehrere lokale Bürgerinitiativen sieht sich der VBHG aktuell in seiner seit fast einem Jahrzehnt bestehenden Forderung nach einer lückenlosen Dokumentierung von bergbaubedingten Unstetigkeitszonen bestätigt. Dieses Kataster sei zur Beurteilung von Spätschäden wichtig, erst recht in Regionen, wo kein Abbau mehr stattfindet. Denn mit der Zeit gehe dort die Kenntnis über Schadensfälle verloren. „Zur Beurteilung von Spätschäden aber wäre diese Kenntnis wichtig“, stellt der Verband fest. Der VBHG hofft, in dieser Angelegenheit im Laufe des Jahres „nennenswerte Ergebnisse“ zu erzielen.