Buer.
Wenn am Oster-Wochenende wieder Osterfeuer entfacht werden, dann müssen dabei strenge Auflagen beachtet werden. Darauf weisen das städtische Umweltreferat und der Verein Natur- und Umweltschutz im Vest hin.
Kirchengemeinden, Vereine, Verbände und andere Veranstalter sind gehalten, so genannte Brauchtumsfeuer bis spätestens zwei Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadtverwaltung anzumelden. Erlaubt sind die Feuer in diesem Jahr nur im Zeitraum zwischen 25. März und 12. April. Voraussetzung für das Abbrennen ist, dass es sich dabei um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die sich an eine größere Teilnehmerzahl richtet. „Wir finden den Weg sehr gut, so unsere Umwelt ein wenig zu entlasten“, kommentiert NUR-im-Vest-Vorsitzender Reinhard Bömke den Gelsenkirchener Vorstoß, private Osterfeuer nicht zuzulassen.
Der Verein empfiehlt, nur trockenen Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Frische Grünabfälle aber nicht, weil sie nicht verbrennen, sondern unter starker Rauch- und Staubentwicklung verschwelen. Bömke: „Wer es bei Regenwetter mit Brandbeschleunigern versucht, begeht eine strafbare Handlung, denn Brandbeschleuniger wie Benzin verbrennen beim Anzünden nur unvollständig und ihre Rückstände gefährden Boden und Grundwasser.“ Zudem sorgten Osterfeuer für einen Anstieg der Feinstaubkonzentration in der Luft und gefährdeten Kleintiere, die die Holzhaufen als Schlaf-, Schutz- und Überwinterungsplatz nutzten. Bömke: „Holzstöße erst am Tag des Verbrennens aufschichten. Holzhaufen, die schon vor Wochen zusammengetragen wurden, wenige Stunden vor dem Anzünden vorsichtig umschichten.“