Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener Bezirksbürgermeister Thomas Klasmann soll in einer Sitzungspause angegriffen worden sein. Das Gericht sah das anders.
„Das Gericht ist nicht von einer vorsätzlichen Körperverletzung überzeugt“, erläuterte Richter Dr. Lucks in seiner Urteilsbegründung. Die Aussagen der Zeugen seien zu widersprüchlich gewesen. Und so konnte Ronald W. den Gerichtssaal 315 des Amtsgerichtes Gelsenkirchen als freier Mann verlassen.
Knapp zehn Zeugen hatte das Gericht geladen, um einen Vorfall vom 6. September 2018 zu klären. In einer Pause der Bezirksvertretung Nord soll der heute 59-Jährige laut Anklage den Bezirksbürgermeister Thomas Klasmann im Rathaus Buer mit dem Ellbogen in die Rippen geschlagen haben. W. selber stritt in seiner Erklärung die Tat ab. In der Vergangenheit sei es zwar immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Bezirksbürgermeister gekommen, diese seien aber „ausschließlich verbaler Natur“ gewesen. Für W. war das ganze „ein Politikum“.
Bürgermeister erlitt Rippenprellungen
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Thomas Klasmann, der die Sitzung vor einem Jahr zunächst leitete, ließ sich nach dem Vorfall von seinem Stellvertreter ablösen. Er erstattete Anzeige bei der Polizei und konsultierte seinen Hausarzt. Dieser attestierte ihm Rippenprellungen. In seiner Zeugenaussage erklärte Klasmann auf Nachfrage des Richters, dass er sich sicher sei, den Schlag von W. erhalten zu haben, „eine Unabsichtlichkeit“ schloss er aus.
Die Tat zu beweisen, gelang dem Gericht in der knapp zweistündigen Verhandlung allerdings nicht. Denn obwohl sich im Saal Cottbus zur „Tatzeit“ neben den knapp 20 Bezirksvertretern auch noch Verwaltungsmitarbeiter und zahlreiche Zuhörer befanden, wollte nur ein Zeuge die Tat gesehen haben. „Er hat den Bezirksbürgermeister mit dem Ellbogen aktiv touchiert. Das war bewusst gemacht“, sagt er vor Gericht. Das Problem an der Aussage: Andere Zeugen und auch Klasmann haben den Angriff im Saal Cottbus verortet, dieser Zeuge behauptet, das Geschehen habe sich im Flur abgespielt.
Zeugenaussage als „unglaubwürdig“ eingestuft
Die Staatsanwältin, die am Schluss selbst einen Freispruch für den Angeklagten fordert, hält die Aussage des Augenzeugen für „unglaubwürdig“. Und so schließt sich auch Richter Lucks der Forderung an. Sehr zur Überraschung von Klasmann-Anwalt Arndt Kempgens. „Ich bin überrascht“, sagt er. Das Rathaus sei ein politisch geschützter Raum. „Da müssen die Bezirksvertreter geschützt werden“.