Gelsenkirchen. . Um private von gewerblichen Abfällen zu unterscheiden, wendet Gelsendienste neue Benutzungsordnung an. Fahrzeugsitze spielen entscheidende Rolle.

Gewerblich oder privat? Diese Entscheidung müssen Gelsendienste-Mitarbeiter in Sekundenschnelle treffen, wenn Fahrer von Pkw und Kleintransportern Grünschnitt und andere Abfälle zu den Wertstoffhöfen an der Adenauerallee in Erle und zur Wickingstraße in Ückendorf bringen.

Ob für die Entsorgung bezahlt werden muss oder ob sie unentgeltlich erfolgt, regelt eine geänderte Benutzerordnung für die Wertstoffhöhe, die seit Anfang des Jahres gilt. Ob jemand zur Kasse gebeten wird, hängt jetzt auch von der festen Installation der Sitze und Bänke und auch von der Transparenz der Scheiben im Beifahrerbereich ab.

Die Folge: Höhere Gebühren für alle

Grundsätzlich gilt in Gelsenkirchen: Privathaushalte können den Großteil ihrer Abfälle kostenlos an den beiden Wertstoffhöfen abgeben. Gelsendienste-Sprecher Tobias Heyne: „Für Privathaushalte sind die Entsorgungskosten bereits in der Gebühr für die Restmüllbehälter enthalten.“ Anders sieht es für den gewerblichen Bereich aus.

Privater Sperrmüll wird kostenlos abgeholt

Bei Fragen im Zusammenhang mit der neuen Benutzungsordnung sollten Anlieferer vor dem Wertstoffhof-Besuch Gelsendienste kontaktieren: 0209 954 20; info@gelsendienste.de

Da es meist um sperrige Abfälle geht, verweist Gelsendienste auf den für Privathaushalte kostenlosen Abholservice für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte: 0209 954-4777

„Da Gewerbetreibende weniger für die graue Tonne als Private bezahlen, müssen sie für Anlieferung ihrer Abfälle an den Wertstoffhöfen zahlen“, so Heyne. Doch wie unterscheidet man eine gewerbliche von einer privaten Anlieferung? Kann der Abfall, der mit einem Pkw angeliefert wird, nicht auch gewerblichen Ursprungs sein? Und ist jeder Kleintransporter auf einen gewerblichen Nutzer angemeldet?

Müll ist nicht gleich Müll

Die Fragen zeigen, dass Müll nicht gleich Müll ist. Heyne: „Bislang waren es nur Einzelfälle, aber seit einiger Zeit werden vermehrt mit Fahrzeugen von Gewerbetreibenden Abfälle angeliefert, von denen behauptet wird, dass sie aus privaten Haushalten stammen. Der Wahrheitsgehalt der Angaben war meist nicht nachprüfbar.“

Die geänderte Benutzungsordnung soll verhindern, dass einzelne Gewerbetreibende ihre Abfälle auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen. Heyne: „Das würde letztendlich zu höheren Abfallgebühren für alle Bürgerinnen und Bürger führen.“

Maximal 1000 Liter Kofferraumladung

Nach der neuen Regelung werden Anlieferungen aus Privathaushalten an den Wertstoffhöfen nur noch dann angenommen, wenn sie mit einem Privat-Pkw erfolgen und ein Volumen von einer Kofferraumladung (maximal 1000 Liter; bei Grünabfällen 2000 Liter) nicht überschritten wird. Als Privat-Pkw gelten dabei Fahrzeuge, deren Sitze bzw. Bänke vollständig eingebaut und deren Scheiben im Beifahrerbereich transparent sind. Tragen Fahrzeuge Werbebotschaften, gelten sie als Privat-Pkw, wenn bei den beworbenen Tätigkeiten in der Regel keine Abfälle anfallen. Fahren Privatleute ihre Abfälle mit einem Firmenfahrzeug vor, müssen sie an der Kasse eine Bestätigung des Besitzers vorlegen, dass das Fahrzeug verliehen wurde und damit keine gewerblichen Abfälle transportiert werden.

Tobias Heyne weiß, dass auch in der neuen Regelung der Teufel im Detail stecken kann. Deshalb rät er dazu, in Zweifelsfällen Kontakt mit Gelsendienste aufzunehmen: „Es hilft immer, wenn Leute mit uns sprechen.“