Gelsenkirchen-Buer. . Haushaltswaren dürfen laut Gelsendiensten auf dem Markt, laut Stadt aber nicht in der Markthalle verkauft werden

„Der Marktplatz und die zum Ensemble zugehörige Markthalle sind, wie es der Name schon sagt, auf eine marktaffine Angebotsstruktur ausgelegt“, sagt die Stadt. „Erst in Kombination mit der Markthalle wird der Markt einzigartig und sticht aus der Konkurrenz hervor“, heißt es im Aufstellungsbeschluss.

„Ich soll also volle sieben Tage in der Woche einen Markt subventionieren, der an drei Morgenden in der Woche stattfindet?“, fragt Markthallen-Besitzer Thomas Bernau.

Marktordnung für den Wochenmarkt

„Die Ansiedlung eines Tedi-Marktes innerhalb der Markthalle ist mit dieser, einer marktaffinen Zielsetzung nicht kompatibel“, erläutert Stadtsprecher Martin Schulmann. Wobei nicht so recht klar ist, was marktaffin eigentlich bedeutet. „Einzelhandel mit hochwertigen Elektroartikeln oder Haushaltswaren wäre nicht zulässig“, sagt Schulmann.

Ein Blick in die von Gelsendienste im Internet veröffentlichte Marktordnung für den Wochenmarkt Buer zeigt aber, dass das dortige Angebot neben Food-Produkten auch „Blumen, Pflanzen, Textilien, Imbissstände, Kunsthandwerk, Porzellan und Haushaltswaren sowie einmal pro Monat Scherenschleifer“ auflistet.