Gelsenkirchen-Buer. . Gelsendienste möchte den 100 Jahre alten Teil des Hauptfriedhofs in Buer weiter nutzen. Politik muss Anfang 2018 über die Pläne diskutieren
Ein Drittel der Friedhofsflächen in der Stadt, so hat es ein externer Gutachter ermittelt, werde langfristig nicht mehr benötigt. Der Grund: die rücklaufende Bevölkerungs-Entwicklung in Gelsenkirchen und der stetig steigende Trend zur Urnenbestattung.
Die Konsequenz, Bestattungen auf dem alten, parkähnlichen Teil des Hauptfriedhofes Buer langfristig zu untersagen, führte nicht nur bei den Bueranern, sondern auch bei den Verantwortlichen von Gelsendiensten zu Irritationen.
Mehr als 170 Grabfelder
„Wir möchten diesen Teil, auf dem mehr als 170 Grabfelder liegen, mit einem Sonderstatus versehen“, erläutert Gelsendienste-Sprecher Tobias Heyne. Er habe historisch eine große Bedeutung für den Stadtnorden: hier wird der Kriegstoten gedacht, hier befinden sich alte Familiengräber.
„Viele Grabstätten in dem Bereich sind historisch bedeutsam und mit oftmals künstlerisch sehr wertvollen Grabsteinen versehen“, ergänzt Sabine Otthöfer. Langfristig kann sich die Gelsendienste-Mitarbeiterin vorstellen, die Grabstätten über den Denkmalschutz sichern zu lassen. Otthöfer hofft zudem, dass Gelsendienste Paten für diese Gräber suchen kann. Diese müssten sich verpflichten, die Ruhestätten in Stand zu halten. Als Gegenleistung dürften sie dann später dort selber bestattet werden.
Politik muss zustimmen
Diese Pläne sind allerdings allesamt noch Zukunftsmusik. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Nord müssen in ihrer Sitzung am Donnerstag, 18. Januar, im Rathaus Buer unter anderem zustimmen. Anschließend wird das Thema auch noch im Betriebsausschuss Gelsendienste diskutiert.
Klar ist heute aber schon: Wenn jemand in dem Bereich des alten Teils ein Wahlgrab auf dem Hauptfriedhof besitzt, muss er sich keine Sorgen machen, dort nicht mehr beerdigt werden zu können. „Ich möchte in unserer Gruft neben meiner zu früh verstorbenen Frau bestattet werden“, schrieb uns ein aufgewühlter Leser. „Der Mann muss sich keine Sorgen machen“, versichert Tobias Heyne. Das Nutzungsrecht bleibe bestehen. „Bei einer Beisetzung verlängert sich das Belegungsrecht.“
Klar ist zudem, dass alle angedachten Veränderungen erst langfristig greifen. „Wir haben in der Stadt eine Ruhefrist von 25 Jahren“, sagt Tobias Heyne. Die meisten Flächen seien daher bis 2042 gebunden. Da werde sich vorher nichts verändern.