Gelsenkirchen-Horst. Doch der Bezirk West meldet noch Nachbesserung für den Bebauungsplan Nr. 424 an

Nicht zum ersten Mal musste sich die Bezirksvertretung West mit dem Bebauungsplan Nr. 424 befassen, der im beschleunigten Verfahren die baurechtliche Genehmigung für die Errichtung von „Eigenheimen als Hausgruppen, Einzel- und Doppelhäuser in ruhiger Wohnlage“ auf dem Gelände des ehemaligen Gartencenters an der Fischerstraße in Horst regelt.

Das Thema beschäftigt den Bezirk schon seit 2015. Die Bezirksvertreter stimmten den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss einstimmig zu, meldeten aber bei der Verwaltung noch Nachbesserungsbedarf an.

Neue Stellplatzverordnung in Arbeit

So merkte Franz-Josef Berghorn (CDU) an, dass beim Verlassen des rückwärtigen Geländes und Einbiegen in die Fischerstraße „eine vernünftige Sicht in Richtung Süden“ geschaffen werden müsse. Und Ingrid Husmann (SPD) befürchtete, dass die Zufahrt zum neuen Wohngebiet zwischen den Hausnummern 64 und 68 zu schmal ausfallen könne. Thomas Robbin vom Referat Stadtplanung versicherte, dass man die Verkehrserschließung noch einmal betrachten wolle. Die durch ein dreigeschossiges Wohnhaus überbaute Zufahrt sei aber für Müll- und Rettungsfahrzeuge breit genug.

Stadtbaurat Martin Harter konnte die Bedenken von Tomas Grohé (Linke) entkräften, der befürchtet hatte, dass durch eine Neufassung der Stellplatzverordnung nicht ausreichend Parkplätze geschaffen würden. Das bisherige Regelwerk laufe zwar Ende 2018 aus, bis dahin wollen die Städte aber eine Nachfolgeregelung schaffen. Harter: „Auch Gelsenkirchen wird eine neue Stellplatzsatzung verabschieden. Wir warten nur noch auf eine Mustersatzung des Städtetags.“ Sie werde dann auch auf die besonderen Bedürfnisse nicht nur in den Stadtzentren, sondern auch in den Stadtteilen und Quartieren eingehen. Harter: „Wir werden auf keinen Fall weniger Stellplätze ausweisen.“