Gelsenkirchen-Buer. Der Landschaftsverband hat die Idee vom Denkmalschutz für das alte Amtsgericht fallen gelassen. Jetzt steht der Bebauung dort nichts mehr im Weg.
- Der Landschaftsverband hat die Idee vom Denkmalschutz für das alte Amtsgerichts aufgegeben
- Damit steht dem Bebauungsplan für die Erweiterung des Wohnparks Am Goldberg nichts mehr im Weg
- Dort sollen innenstadtnah mehrere Mehrfamilienhäuser mit bis zu 88 Wohneinheiten entstehen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die Idee aufgegeben, das alte Amtsgericht Buer unter Denkmalschutz zu stellen. Mit dieser Nachricht hat Stadtbaurat Martin Harter in der vergangenen Woche für Aufatmen bei Investoren und zukünftigen Bewohnern des erweiterten Wohnparks Am Goldberg gesorgt. Damit steht der erforderlichen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 419 nichts mehr im Weg.
Um die Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum im Stadtnorden zu decken, hatte die Stadt bereits einen Architektenwettbewerb für das innenstadtnahe Areal angestoßen, als im Amtsgericht noch Recht gesprochen wurde. Ende 2014 empfahl eine Jury, den städtebaulichen Entwurf der Architektin Monika Güldenberg als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan heranzuziehen. Nach der Detailplanung und Hinweisen aus einer Bürgeranhörung steht nun fest, dass dort 88 Wohneinheiten entstehen können, dass sich die Geschosshöhen an der benachbarten Bebauung orientieren und dass für einen Großteil der erforderlichen Stellplätze eine Tiefgarage errichtet werden muss.
Häuser entstehen in Punkt- und L-Form
Die Lage der Mehrfamilienhäuser in Punkt- und in L-Form ist im Plan so verändert worden, dass sich eine größere Distanz zur bereits bestehenden Wohnbebauung Am Goldberg ergibt. Auf diese Weise kann eine Verschattung vermieden werden. Durch das Abrücken der Baufelder entsteht Platz für einen Grünstreifen im nördlichen Planbereich. Der Wohnpark zeichnet sich durch seine günstige Lage aus: Sowohl Innenstadt als auch Westerholter Wald sind fußläufig zu erreichen.
Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über öffentliche Verkehrsflächen, heißt es im Bebauungsplanentwurf. Es wird ein verkehrsberuhigter Bereich in Ringform angelegt, der teilweise als Einbahnstraße ausgewiesen wird. Im Südosten wird eine gesonderte Parkplatzfläche gebaut, die mit ihren 36 Stellplätzen vor allem für Besucher gedacht ist. Sowohl in den privaten als auch öffentlichen Bereichen sollen attraktive Aufenthaltsflächen entstehen. So ist im Nordosten ein privater Hofbereich vorgesehen sowie mitten im Baubereich ein Quartiersplatz.
Äußerer Baumbestand bleibt erhalten
Der Baumbestand, der das Plangebiet eingrenzt, soll erhalten werden. Im inneren Bereich dagegen kann der Baumbestand nur in Teilen erhalten werden. Wo Bäume gefällt werden müssen, sollen Ersatzpflanzungen innerhalb des Baugebietes erfolgen.