Gelsenkirchen-Buer. Das „Lucas” an der Maximilianstraße hat auf das Rauchergesetz reagiert und umgebaut. Andere Kneipen sind Clubs geworden – oder haben das Qualmen generell untersagt
„Wir mussten einfach etwas unternehmen, der Umsatz war stark zurückgegangen”, erklärt Thorsten Bolz vom Cafe´ „Lucas”. Denn seit Inkrafttreten des generellen Rauchverbots bleibt die Kundschaft aus. Vor allem an der Theke sei es immer leer gewesen.
Wand quer durch das Café
Nun verläuft seit einigen Tagen eine Wand quer durch das Cafe´ und teilt das 150 Quadratmeter große Lokal in einen Raucher- und einen Nichtraucher-Bereich. Im hinteren Teil darf an 30 Plätzen gequalmt werden, vorne am Eingang gibt es 45 Nichtraucher-Plätze. Beide Räume haben eine eigene Theke, zwei große Glasscheiben und Glastüren lockern den Raumtrenner auf.
„Wir wollten eine Lösung, die in das Ambiente des Cafe Lucas passt”, erklärt Bolz. Auch über die Gründung eines Raucherclubs habe man kurzzeitig nachgedacht. Diese Idee sei jedoch wieder verworfen worden, da es unter den Stammgästen auch viele Nichtraucher gebe.
Den Gästen gefällt es
Vier Tage hat die Umbaumaßnahme gedauert und mehrere Tausend Euro gekostet. „Unseren Gästen gefällt es, den Rauchern und auch den Nichtrauchern”, berichtet Bolz von den ersten Rückmeldungen nach der Wiedereröffnung. Vorher war er sich nicht sicher, ob der Umbau die richtige Lösung ist.
Neben dem „Lucas” in der Maximilianstraße gab es in Buer bislang lediglich beim „Fliegenpils” eine bauliche Veränderung: Inhaber Peter Wendt hat kurzerhand einen Wintergarten als Raucherbereich angebaut. Die anderen Lokale in Buer gehen mit dem neuen Gesetz sehr unterschiedlich um. Im „Dorfkrug” darf nur in der zweiten Etage geraucht werden, das „Löwen-Eck” ist ein Raucherclub, das „Wacholderhäuschen” eine Raucherkneipe und das „Two Faces” fungiert als „Smokers Lounge” – Rauchen erlaubt, Zutritt erst ab 18.
Überprüfung des Verbots nur auf Beschwerde
Im Kneipen-Duo „Bikini” / „Lokal Ohne Namen” gilt seit Anfang Juli absolutes Rauchverbot, auch beim „Hexenhäuschen” ist Rauchen inzwischen nicht mehr gestattet.
Spezielle Kontrollen auf Einhaltung des Rauchverbots habe es bisher noch nicht gegeben, heißt es bei der Stadtverwaltung. Nur bei anderen Kontrollen oder bei Beschwerden aus der Bevölkerung sei das Rauchverbot überprüft worden. Bußgelder hat das Ordnungsamt deshalb bislang noch nicht verhängt.
Unklare Ausnahemeregelung
Für Unklarheit sorgt zur Zeit vor allem die Ausnahmeregelung für Einraumkneipen. Dort darf auch weiter uneingeschränkt geraucht werden, sofern die Kneipe kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine zubereiteten Speisen im Angebot sind. Doch der Teufel steckt im Detail. Ist schon die aufgewärmte Frikadelle eine zubereitete Speise? Antworten auf diese und andere Fragen soll eine landesweite Konferenz der Ordnungsamtsleiter Ende November geben.
Im Gelsenkirchener Ordnungsamt erhofft man sich, so Oliver Schäfer von der Pressestelle der Stadt, dort auch die Klärung der Frage, ob das Rauchen in der Markthalle in Buer weiter geduldet werden soll. Klarheit ist aber erst dann zu erwarten, wenn das Land Nordrhein-Westfalen das Nichtraucherschutz-Gesetz verfassungskonform umgeschrieben hat oder wenn auf EU-Ebene entsprechende Gesetze verabschiedet werden. Bis dahin gilt für Raucher und Nichtraucher: An fast allen Kneipen in Buer steht im Eingangsbereich, ob drinnen geraucht werden darf oder nicht.
Geschicht des Gesetzes
Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen trat am 1. Januar 2008 in Kraft, bis Ende Juni galt eine Übergangsfrist. Seit Ende Juli gibt es für Einraumkneipen eine Zwischenlösung – das gesetzliche Rauchverbot kommt nicht zur Anwendung, wenn die Kneipe kleiner als 75 Quadratmeter ist, keine zubereiteten Speisen angeboten werden, kein Nebenraum vorhanden ist, Minderjährige keinen Zutritt haben und die Raucherkneipe am Eingang gekennzeichnet ist.