Gelsenkirchen-Resser Mark. Ein gutes Jahr nach der Sperrbezirksverordnung zieht die Stadt, aus ordnungsrechtlicher Sicht, eine positive Bilanz.
Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten der Sperrbezirksverordnung zieht die Stadt – aus ordnungsrechtlicher Sicht – eine positive Bilanz in Bezug auf die Auswirkungen der Straßenprostitution im Umfeld der Münsterstraße. Die Situation an der Stadtgrenze zu Herten habe sich deutlich verbessert.
Bis zu elf Wohnwagen sowie drei Wohnmobile und Vans hat die Stadt auf dem Mitfahrerparkplatz an der A 2 gezählt, in denen in den Nachtstunden die Prostitution ausgeübt werde.
„Die Verrichtungsgeschäfte werden ausschließlich in den Wohnwagen, Vans und Wohnmobilen durchgeführt, wodurch keine neuen Gefährdungen des Jugendschutzes oder Beeinträchtigungen des öffentlichen Anstands entstanden sind“, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung für die Bezirksvertretung Ost. Lediglich Anbahnungsgeschäfte seien dort von außen noch erkennbar, diese seien ordnungsrechtlich aber nicht zu beanstanden.
Insgesamt rund 300 Kontrollen
In der Antwort auf eine Anfrage von Roland Hauer (Pro Deutschland) heißt es weiter, dass der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen rund 250 Kontrollen, der KOD der Stadt Herten dort 50 Kontrollen vorgenommen habe. Dabei seien 32 Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung festgestellt worden, vor allem im vergangenen Frühjahr direkt nach der Einführung der Verordnung sowie nach der Umstellung auf die Sommerzeit. Trotz der Verteilung mehrsprachiger Handzettel seien vielen Prostituierten die zeitlichen Einschränkungen nicht bekannt gewesen. Inzwischen hat sich die Lage normalisiert. „Der letzte registrierte Verstoß erfolgte am 11. Juni 2015“, heißt es in den Ausführungen der Stadt.
Verrichtungsgelände noch nicht gefunden
Die Suche eines behördenübergreifenden Arbeitskreises nach Flächen für die zukünftige Nutzung eines so genannten Verrichtungsgeländes läuft noch. „Der Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung Münster ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Stellungnahme.