Gelsenkirchen. Die Entlastungszeugin von Britta Assauer ist erneut nicht vor Gericht erschienen. Richterin Nicole Brandt konnte somit wieder kein Urteil fällen.
An diesem Montagmorgen hatte Britta Assauer nur einen kurzen Auftritt vor Gericht. Denn die einzige Zeugin, die am fünften Verhandlungstag gehört werden sollte, erschien nicht. Vor der Verhandlung, der ersten im neuen Justizzentrum in Gelsenkirchen, war Richterin Nicole Brandt noch zuversichtlich, am Montag ein Urteil sprechen zu können.
Doch daraus wurde nichts. Die von Britta Assauer benannte Entlastungszeugin kam mal wieder nicht. „Rückenschmerzen“, erklärte Richterin Nicole Brandt, nachdem sie Frau Sommer in ihrer Freiburger Heimat am Telefon erwischt hatte.
Sommer sollte zu den Vorfällen am 14. März 2013 in der ehemaligen Villa von Rudi Assauer aussagen, als Britta Assauer von dem Anwalt ihres Ex-Mannes verletzt worden sein will. Doch wie schon am vierten Verhandlungstag, am 11. Januar, kam die Zeugin nicht. Diesmal sogar „unentschuldigt“, wie Richterin Brand betonte.
Zeugin wird vorgeführt
Ohne die Zeugin, war die Fortführung des Prozesses nicht möglich. „Die Strafprozessordnung setzt enge Rahmen“, erläuterte Brandt. „Es ist eine Zeugin, die von der Angeklagten benannt wurde. Deshalb müssen wir sie hören“, so Brandt. Für die Frau aus Freiburg hat das Nicht-Erscheinen jetzt ein juristisches Nachspiel. Auf Antrag von Oberstaatsanwalt Wolfgang Kolpatzik verhängt Brandt ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft. Die Kosten für den Termin am Montag muss die Frau ebenfalls zahlen und am nächsten Verhandlungstag wird sie mit der Polizei vorgeführt.
„Rückenschmerzen reichen als Entschuldigungsgrund nicht aus“, sagt Brandt. Die Verhandlung wird am Montag, 15. Februar, um 10.30 Uhr im Saal 212 des Justizzentrums fortgesetzt.