Bürgerversammlung findet am Dienstag, 25. August, im Rathaus Buer statt. Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Geplant ist die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes.
Wenn im Laufe des Jahres im Amtsgericht Buer das letzte Urteil gefällt, die Behörde nach Ückendorf umgezogen und das Gebäude abgerissen worden ist, dann ist der Weg frei für eine neue Nutzung dieses Innenstadt-nahen Grundstücks.
Details dieser Planung, die sich am benachbarten „Wohnpark am Goldberg“ orientiert und den Bau von Mehrfamilienhäusern vorsieht, stehen im Mittelpunkt einer Bürgeranhörung, bei der die städtebaulichen Entwürfe, die Ziele und Inhalte des Bebauungsplans sowie der weitere Ablauf des Verfahrens erläutert werden sollen. Die Versammlung findet am Dienstag, 25. August, statt und beginnt um 18 Uhr im Rathaus Buer im Sitzungszimmer Cottbus (Raum 273) an der Goldbergstraße 12.
Planer ist anwesend
Die Teilnehmer der Veranstaltung haben Gelegenheit, sich zu diesen Plänen zu äußern. Der Versammlungsraum ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, um Gelegenheit zur vorherigen Einsicht in die Pläne zu geben. Ein Planer ist anwesend. Die Pläne sind außerdem nach der Bürgeranhörung beim Referat Stadtplanung, Rathaus Buer, 3. Etage, Zimmer 305 einzusehen.
Die beiden bisherigen Gelsenkirchener Amtsgerichte werden ab 2016 im Stadtteil Ückendorf in einem Neubau zusammengelegt. Nach Stilllegung des Amtsgerichts Buer steht das Grundstück an der Goldbergstraße für eine Folgenutzung zur Verfügung.
Angesichts der Nähe zur buerschen Innenstadt, zum Omnibusbahnhof, zu Kindergärten und Schulen sowie zum Westerholter Wald ist an diesem Standort die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes geplant. Um den Wohnungsbau ermöglichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.