Gelsenkirchen-Scholven. Um die Benzol-Belastung zu verringern, hat die Bezirksregierung Münster den betriebsbezogenen Luftreinhalteplan für die Scholvener Raffinerie aufgestellt. Das regelwerk schreibt Maßnahmen vor, die dafür sorgen sollen, dass der Grenzwert nicht überschritten wird.

Um die Benzol-Belastung zu verringern, hat die Bezirksregierung Münster zusammen mit der Stadt Gelsenkirchen, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, den Naturschutzverbänden, der Bürgerinitiative „Grün für 3“, der IHK und der Ruhr Oel GmbH den betriebsbezogenen Luftreinhalteplan für die Scholvener Raffinerie aufgestellt.

Das Regelwerk schreibt Maßnahmen vor, mit denen die Benzolbelastung im Jahre 2013 im Jahresmittel unter den Grenzwert von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter abgesenkt werden konnte. Dazu gehört auch die von BP in Aussicht gestellte Überarbeitung des Fackelgassystems an der Bodenfackel und die Reduzierung der Fackelgasmenge, die laut Bezirksregierung zu einer weiteren Reduzierung der Benzolbelastung führen wird. Die nicht als Produkt verwertbaren Gase werden in einem Raffinerieheizgassystem zusammengefasst und zur Energieerzeugung eingesetzt. Durch die Installation eines Früherkennungsmesssystems wird sichergestellt, dass mögliche Leckagen schnell erkannt und behoben werden.

Der Luftreinhalteplan ist eine Folge der Überschreitung des Grenzwertes, der im Jahr 2012 vor allem am Messpunkt Fünfhäuserweg in Scholven festgestellt worden war. Der Entwurf des Planes wurde Mitte öffentlich bekanntgemacht und lag bis Mitte Oktober zur Einsicht aus. Bis zum 28. Oktober bestand Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben, die bei der Überarbeitung des Planes berücksichtigt worden.

Auch in Internet nachzulesen

Der Luftreinhalteplan ist jetzt in Kraft getreten und wird vom 21. November bis 5. Dezember öffentlich ausgelegt: bei der Bezirksregierung (Nevinghoff 22 in Münster) sowie im Referat Umwelt (Zimmer 41, 169-4158) der Stadt Gelsenkirchen an der Goldbergstraße 84 in Buer. Die Endfassung des betriebsbezogenen Luftreinhalteplanes steht auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur Verfügung: www.bezreg-muenster.de