Essen-Margarethenhöhe. . Am Laubenweg auf der Margarethenhöhe herrscht Streit zwischen einer Mieterin und der Margarethe-Krupp-Stiftung. In einer Bambus-Strafsache trafen sich beide Parteien schon 2013 vor Gericht. Ein Zaun könnte nun für ein Wiedersehen sorgen.

Stellen Sie sich vor, Sie kehren aus dem Urlaub nach Hause zurück und in Ihrem Garten wurden einige Bäume und Sträucher gerodet. Wenige Tage nach der Ankunft wird das geliebte und seit Jahren gehegte Fleckchen Grün auch noch verkleinert, das entsprechende Stück dem Nachbarhaus zugeschlagen und ein Zaun gezogen: So geschehen bei einer Mieterin des Laubenweges auf der Margarethenhöhe, die sogar die Polizei einschaltete, als die Zaunpflöcke vor ihren Augen in den Boden geschlagen wurden. Die Beamten konnten natürlich wenig helfen, schließlich handelt es sich bei dem Gemeinschaftsgarten um eine Mietsache – und beim Ziehen eines Zaunes nicht um eine Straftat.

Vermieter ist die Margarethe-Krupp-Stiftung, die sich im vergangenen Jahr bereits vor Gericht mit der Mieterin auseinandersetzte. Das Amtsgericht Essen entschied im Oktober für die Dame, die ihren Namen nicht veröffentlicht wissen möchte, und wies die Klage ab. Streitsache waren damals zwei Bambusgehölze, die die Frau gepflanzt hatte.

Nach Meinung der Stiftung durfte sie das nicht, da ihr kein Gartennutzungsrecht zustehe. Außerdem verfügten Bambuspflanzen über extremes Wurzelwachstum und könnten dadurch die Nachbarflächen beeinträchtigen. Da die Mieterin den Bambus trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernte, zog die Stiftung schließlich vor Gericht. „Weil der Mieterin die Pflanzung nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, wurde die Klage abgewiesen“, erinnert sich Thomas Möller, Geschäftsführer im Vorstand der Margarethe-Krupp-Stiftung. Dass nun eine Rodung erfolgte, sei dem umfassenden Wurzelwerk geschuldet.

„Über Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ich ein Buch schreiben“

„Wir sind schon großzügig mit den Freiheiten in den Gärten. Aber diese Dame pflanzt, was sie will. Beim Entfernen der Gehölze fiel uns dann auf, dass sich die Grenzen des Gartens verschoben hatten – was aber nie genehmigt worden ist. Laut unseren Unterlagen gehört die nun abgetrennte Parzelle zum Nachbarhaus, deswegen wurde der Zaun gezogen und die Fläche entsprechend dem Nachbargrundstück zugeschlagen“, erklärt Möller weiter, der über nachbarschaftliche Streitigkeiten wie diese „ein Buch schreiben könnte“, wie er sagt. Immerhin ist die Stiftung für 3200 Wohneinheiten zuständig. Ein Gärtner hat die Aufsicht über die Grundstücke, in denen eben nicht jeder machen könne, was er wolle.

Die Mieterin sieht das anders: Schließlich pflege sie die Grünfläche, auch in Absprache mit den Nachbarn im Haus, schon seit 14 Jahren. Das Urteil aus dem vergangenen Jahr räumt ihr eine „passive Gartennutzung“ zu. „Das ist nicht rechtens, wie hier gehandelt wird. Der Garten war schön hergerichtet, jetzt ist das ein Chaos. Und das Grundstück war schon so groß, als ich hier einzog“, sagt die Frau. Sie hat bereits ihren Anwalt eingeschaltet und zieht eine Klage in Erwägung – gut möglich also, dass dem Gartenstreit bald ein neues Kapitel hinzugefügt wird.